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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Ein kurzer Leitfaden

Was ist die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen? Was bedeutet sie für Ihre Branche? Wie kann sich Ihr Unternehmen auf eine konforme Berichterstattung vorbereiten? Lesen Sie unsere Kurzanleitung und finden Sie es heraus.

7 Minuten gelesen

Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Die CSRD markiert einen Wendepunkt für die unternehmerische Nachhaltigkeit mit weitreichenden Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Unternehmen ihre eigenen Klimaauswirkungen bewerten, sowie auf die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowohl in Europa als auch weltweit. Organisationen werden viel Zeit und Ressourcen aufwenden müssen, um sich auf die Umsetzung der Richtlinie innerhalb kürzester Zeit vorzubereiten.

Wir haben einen kurzen Leitfaden erstellt, um den Unternehmen der Branche zu helfen, die wichtigsten Punkte der CSRD zu verstehen und sich optimal darauf vorzubereiten.

Was ist die CSRD?

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist eine Änderung und Erweiterung der derzeitigen Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD), nach der große Unternehmen, Banken und Versicherungsgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten Informationen über ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen offenlegen müssen. Die Europäische Kommission hat im April 2021 einen Vorschlag für eine CSRD angenommen, um die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern und die Transparenz über die nichtfinanzielle Leistung von Unternehmen für externe Interessengruppen zu verbessern.

Was sind die Hauptunterschiede zwischen der CSRD und dem bestehenden NFRD?

Mit dem Fortschreiten der Klimakrise verstärkt die EU ihre Bemühungen, den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft voranzutreiben. Die CSRD stärkt die bestehenden Vorschriften, die mit der Rechnungslegungsrichtlinie durch die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) von 2014 eingeführt wurden. Die neuen Verordnungen im Rahmen der CSRD werden wichtige Änderungen in Bezug auf den Anwendungsbereich und die Berichtspflichten mit sich bringen.

Der Anwendungsbereich der von den Vorschriften betroffenen Unternehmen wird erheblich ausgeweitet und gilt nun ebenfalls für:

  • Alle Großunternehmen, d. h. Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: 

- Umsatz von mehr als 40 Mio. EUR pro Jahr 

          - Gesamtvermögen von mehr als 20 Mio. EUR 

          - mehr als 250 Beschäftigte

  • Alle Unternehmen, die an EU-regulierten Märkten notiert sind (ausgenommen börsennotierte Kleinstunternehmen)

Damit vervielfacht sich die Zahl der Unternehmen, die Berichte über die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Tätigkeit veröffentlichen müssen, von 11.700 auf rund 50.000.

Welche Unternehmen fallen unter die CSRD?

Die CSRD wird umfassendere Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung enthalten und die Zahl der EU- und Nicht-EU-Unternehmen, die dem EU-Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, deutlich erhöhen. Die Unternehmen werden nicht nur detaillierte Informationen über Umwelt und Klimawandel vorlegen, sondern auch für die Berichterstattung über ein breiteres Spektrum von Themen wie Umweltrechte, soziale Rechte, Menschenrechte und Governance-Faktoren verantwortlich sein.

Die CSRD ist obligatorisch für Unternehmen, die die Kriterien für den Geltungsbereich erfüllen, zu denen auch die folgenden gehören

  • Börsennotierte Unternehmen
  • EU-Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von 40 Mio. EUR
  • Nicht-EU-Unternehmen mit mindestens einer Tochtergesellschaft in der EU und einem Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. EUR

Wie sieht der Zeitplan für die Berichterstattung über die CSRD aus?

Die Berichtspflichten für die CSRD werden vor Ende des Jahrzehnts wie folgt vollständig eingeführt:

Berichterstattung im Jahr 2025 über das Haushaltsjahr 2024 für Unternehmen, die bereits dem NFRD unterliegen

  • Berichterstattung im Jahr 2026 über das Geschäftsjahr 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht dem NFRD unterworfen sind
  • Berichterstattung im Jahr 2027 für das Geschäftsjahr 2026 für börsennotierte KMU (außer Kleinstunternehmen)
  • Berichterstattung im Jahr 2029 ab dem Geschäftsjahr 2028 für Unternehmen aus Drittländern mit einem Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen in der EU, wenn sie mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben, die bestimmte Schwellenwerte überschreitet.

Welche Informationen müssen offengelegt werden?

Um die CSRD zu erfüllen, müssen die Unternehmen eine nichtfinanzielle Erklärung erstellen, die Informationen über ihre Nachhaltigkeitspolitik, Risiken und Ergebnisse enthält. Diese Erklärung muss von einem unabhängigen Dritten geprüft werden können und in den Jahresfinanzbericht des Unternehmens aufgenommen werden. Der spezifische Inhalt der Erklärung hängt von der Größe und dem Sektor des Unternehmens ab, könnte aber Politiken und Leistungsdetails enthalten, wie z. B.:

  • eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells, der Strategie und der Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen des Unternehmens;
  • Umsetzungspläne in Bezug auf den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft, Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 (im Einklang mit dem Pariser Abkommen) und Exposition gegenüber Kohle-, Öl- und Gasaktivitäten;
  • doppelte Wesentlichkeit, d. h. sowohl die Nachhaltigkeitsaspekte, die das Unternehmen betreffen, als auch die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt, den Markt und die Menschen;
  • Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen;
  • Politiken in Bezug auf die Nachhaltigkeit (einschließlich Anreizsystemen);
  • und die Verfahren, die das Unternehmen für die Due-Diligence-Prüfung in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen verwendet hat, sowie die derzeitigen und künftigen negativen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit und der Wertschöpfungskette des Unternehmens.

Welcher Berichtsstandard gilt für die CSRD?

Unternehmen müssen ihre ESG-Offenlegungsinformationen gemäß der CSRD mit Hilfe der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zusammenstellen. Bei der Ausarbeitung der ESRS wurde auf verschiedene Rahmenwerke und Standards für die ESG-Berichterstattung verwiesen, darunter CDP, GRI, SASB und weitere.

Wie viele andere vergleichbare Rahmenwerke wird auch der ESRS sowohl universelle als auch branchenspezifische Standards enthalten. Der erste Satz von ESRS-Meldestandards soll bis zum 30. Juni 2023 angenommen werden, die Veröffentlichung der sektorspezifischen ESRS-Standards ist für den 30. Juni 2024 vorgesehen.

Wird es Strafen oder Sanktionen bei Nichteinhaltung der CSRD geben?

Das volle Ausmaß der Sanktionen ist zwar nicht bekannt, da die Festlegung der Sanktionen im Ermessen des jeweiligen Mitgliedstaats liegt, aber Organisationen, die gegen die CSRD verstoßen, müssen mit schwerwiegenden Verwaltungssanktionen rechnen, zu denen auch erhebliche Geldstrafen gehören können.

Bei der NFRD-Umsetzung durch die Mitgliedstaaten lagen die Bußgelder in Portugal zwischen 50 € und 1.500 €, während in Deutschland gegen Unternehmen Bußgelder in Höhe von bis zu 10 Mio €, 5 % des Jahresumsatzes oder dem doppelten Betrag der aufgrund des Verstoßes erzielten/vermiedenen Gewinne verhängt werden können.

Weitere Folgen der Nichteinhaltung der CSRD können Rufschädigung der Marke, der Verlust des Vertrauens von Investoren und Stakeholdern sowie rechtliche Schritte von Nichtregierungsorganisationen sein.

Wie kann Ihr Unternehmen mit der Vorbereitung auf die CSRD beginnen?

Auch wenn einige Details noch in der Entwicklung sind, ist klar, dass die Umsetzung der CSRD erhebliche Ressourcen erfordern wird. Für multinationale Unternehmen ist zudem besonders wichtig, dass sie sich in ihrem Umfang überschneiden und inhaltlich von Region zu Region variieren wird. Unabhängig von ihrer Größe sollten sich Unternehmen auf die CSRD vorbereiten, indem sie:

  1. Sicherstellen, dass die wichtigsten Stakeholder in Ihrem Unternehmen mit den CSRD-Anforderungen zur Offenlegung der Nachhaltigkeit vertraut sind;
  2. sich über EFRAG-Veröffentlichungen und ESRS-Leitlinien für CSRD auf dem Laufenden halten;
  3. die Art und Weise bewerten, wie Ihr Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Informationen identifiziert und sammelt;
  4. Ziele und Kennzahlen mit geplanten Zeiträumen zur Bewertung von Fortschritt und Relevanz festlegen;
  5. die richtigen Instrumente verwenden, die Ihnen helfen, Ihre relevanten Nachhaltigkeitsinformationen zu quantifizieren und zu berichten.

Wie kann carbmee Ihr Unternehmen bei der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Berichterstattung unterstützen?

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  • zentralisierte und automatisierte Datenerfassung aus Ihrem bestehenden ERP-System;
  • branchenspezifische Datenbanken mit Emissionsfaktoren, die höchste Genauigkeit garantieren;
  • Hotspot-gestützte Zielsetzung, Benchmarking und Lückenanalyse, damit Sie über die besten Daten für die Erstellung konformer Berichte verfügen;
  • Echtzeit- und wirkungsorientierte Einblicke, damit Sie Ihre Ziele rechtzeitig erreichen können.

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