CBAM: Pflichten, Zeitplan und Vorbereitung
Das Wichtigste in Kürze
Definition: CBAM ist eine CO₂-Grenzabgabe auf bestimmte Importwaren in die EU. Ziel ist es, „Carbon Leakage" zu verhindern, also die Verlagerung von Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorgaben.
Pflichten: Unternehmen müssen die grauen Emissionen ihrer Importwaren melden. Seit dem 1. Januar 2026 befinden sich Importeure in der CBAM-Regelphase und bereiten sich auf die erste Zertifikatsabgabe im Jahr 2027 vor.
Ausnahmen: Ein Vereinfachungspaket aus dem Jahr 2025 hat eine jährliche Bagatellgrenze von 50 Tonnen eingeführt. Viele kleinere Importeure fallen dadurch inzwischen komplett aus dem Anwendungsbereich von CBAM heraus.
Bedeutung: CBAM sorgt dafür, dass Importwaren denselben CO₂-Kosten unterliegen wie in der EU hergestellte Produkte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS). Das fördert eine sauberere Industrieproduktion weltweit und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen.
Erfahren Sie, was die CBAM-Verordnung für Ihre Branche bedeutet, welche Berichtspflichten gelten und wie Sie sich auf die Compliance vorbereiten.

Was ist CBAM?
Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist ein umweltpolitisches Instrument der Europäischen Union (EU), eingeführt durch die Verordnung (EU) 2023/956, um das Klimaneutralitätsziel der EU bis 2050 zu unterstützen. Vereinfacht gesagt bepreist CBAM die in bestimmten Importwaren enthaltenen CO₂-Emissionen, sodass Hersteller außerhalb der EU ähnliche CO₂-Kosten tragen wie EU-Hersteller im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS).
Das zentrale Ziel von CBAM ist die Verhinderung von Carbon Leakage: die Verlagerung von Produktion in Länder mit schwächeren Klimaschutzvorgaben oder der Ersatz von EU-Waren durch stärker emissionsintensive Importe. Mit der CO₂-Bepreisung an der Grenze setzt CBAM Anreize für eine sauberere Industrieproduktion, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.
Wie wird der Preis für CBAM-Zertifikate berechnet?
Der Preis der CBAM-Zertifikate wird von der Europäischen Kommission festgelegt und veröffentlicht. Er ist direkt an das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) gekoppelt, damit Importeure denselben CO₂-Kosten unterliegen wie EU-Hersteller.
Die Preismethodik
Die Kommission berechnet den CBAM-Zertifikatspreis als gewichteten Durchschnitt der EU-EHS-Auktionsschlusspreise. Damit bewegen sich die CO₂-Kosten Ihrer Importe im Gleichschritt mit dem europäischen CO₂-Markt.
Veröffentlichungsrhythmus
Die Häufigkeit der Preisveröffentlichung nimmt im Zeitverlauf zu:
- 2026: Vier Quartalspreise, jeweils berechnet in der ersten Kalenderwoche nach Quartalsende. Jeder Preis gilt für Importe von CBAM-Waren innerhalb dieses Quartals.
- Ab 2027: Wöchentliche Preise, die Importeuren ein deutlich engmaschigeres und aktuelleres Preissignal liefern.
Ab Februar 2027 läuft der gesamte Zertifikatskauf über eine gemeinsame zentrale Plattform, die den Prozess für Importeure EU-weit vereinheitlicht.
CBAM-Zertifikatspreis
Was das Auslaufen der kostenlosen Zuteilung für Ihre Kosten bedeutet
Der Zertifikatspreis ist nur die halbe Rechnung. Die andere Hälfte ist der CBAM-Faktor: der Anteil der grauen Emissionen, für den tatsächlich ein Zertifikat abgegeben werden muss. Dieser Faktor steigt, je weiter die kostenlose Zuteilung für EU-Hersteller im EU-EHS auslaufen. 2026 behalten EU-Hersteller noch 97,5 % ihrer kostenlosen Zuteilung, weshalb der CBAM-Faktor bei nur 2,5 % liegt und Importeure Zertifikate nur für diesen Anteil abgeben müssen. Der Faktor steigt jedes Jahr weiter, bis die kostenlose Zuteilung 2034 vollständig ausläuft. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 14. August 2026 mit Leitlinie Nr. 4 die erste offizielle Erläuterung dieser Berechnung, zusammen mit sektorspezifischen Leitlinien für Zement, Wasserstoff, Düngemittel, Eisen und Stahl, Aluminium sowie Strom.
Der Anstieg verläuft nicht gleichmäßig: Zwischen 2029 und 2030 verdoppelt sich der Faktor fast, von 22,5 % auf 48,5 %. Für Stahl aus der Hochofenroute bedeutet dieser Sprung bei einem Zertifikatspreis von 75 € einen Anstieg der Nettokosten von rund 34 € auf rund 73 € pro Tonne in nur einem Jahr. Unternehmen, die mit der Dekarbonisierung ihrer Lieferanten bis in die steilen Jahre warten, zahlen deutlich mehr als jene, die bereits jetzt planen, da sich Zertifikatspreis und CBAM-Faktor gemeinsam verstärken statt sich getrennt zu addieren.
Wie funktioniert CBAM?
CBAM verpflichtet EU-Importeure, spezielle Zertifikate zu erwerben, um den CO₂-Fußabdruck ihrer in die Union eingeführten Waren abzudecken. Der Prozess soll die Kosten spiegeln, die auch EU-Hersteller tragen.
Schritt 1: CBAM-Zertifikate kaufen. Der Verkauf startet am 1. Februar 2027 über die gemeinsame zentrale Plattform. Ab diesem Zeitpunkt müssen zugelassene CBAM-Anmelder am Ende jedes Quartals Zertifikate für mindestens 50 % der bis dahin aufgelaufenen grauen Emissionen halten, ein Rückgang gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Schwelle von 80 %.
Schritt 2: Jährliche Emissionen melden. Jedes Jahr müssen Importeure die Gesamtmenge der importierten Waren sowie deren graue Emissionen für das Vorjahr melden. Die erste Erklärung, für das gesamte Jahr 2026, ist bis zum 30. September 2027 fällig.
Schritt 3: Zertifikate abgeben. Importeure geben Zertifikate entsprechend ihrer gemeldeten Emissionen ab. Überschüssige Zertifikate können bis zum 31. Oktober zu bis zu 50 % der Jahreskäufe zurückverkauft werden; nicht zurückverkaufte oder abgegebene Zertifikate verfallen am 1. November.
Schritt 4: Ausländische CO₂-Preise anrechnen. Ein im Herstellungsland bereits gezahlter CO₂-Preis kann von der CBAM-Abgabe abgezogen werden. Die im Mai 2026 veröffentlichten Durchführungsbestimmungen der Kommission legen genau fest, wie: Der tatsächlich gezahlte Preis eines Lieferanten außerhalb der EU im Rahmen einer verpflichtenden CO₂-Steuer oder eines Emissionshandelssystems (UK-ETS, chinesisches nationales Emissionshandelssystem, kalifornisches Cap-and-Invest-System) wird anerkannt, abzüglich etwaiger Rabatte oder kostenloser Zuteilungen, und muss durch einen standardisierten, englischsprachigen CO₂-Preisbericht einer akkreditierten Prüfstelle belegt werden.
Erlaubt das System eines Drittlands Article-6-konforme internationale Emissionsgutschriften, können Importeure auch darüber eine Anrechnung beanspruchen, begrenzt auf 10 % der gemeldeten Emissionen. Liegen keine Emissionsdaten vor, greifen stattdessen Standardwerte mit einem Aufschlag von 10 % im Jahr 2026, der ab 2028 auf 30 % steigt; wer Standardwerte für die Emissionen nutzt, muss auch den entsprechenden Standard-CO₂-Preis verwenden.
Wer ist von CBAM befreit? Die Bagatellgrenze von 50 Tonnen
Unternehmen, die pro Kalenderjahr höchstens 50 Tonnen CBAM-pflichtige Waren importieren, sind vollständig von CBAM befreit. Diese Schwelle wurde durch das Omnibus-Vereinfachungspaket der EU vom Oktober 2025 eingeführt.
Die Bagatellgrenze gilt pro Importeur und pro Jahr, kumuliert über alle CBAM-Warengruppen hinweg. Ein Unternehmen, das im selben Jahr 25 Tonnen Stahl und 20 Tonnen Zement importiert, bleibt unter der 50-Tonnen-Grenze und hat keine CBAM-Pflichten. Importiert dasselbe Unternehmen dagegen 60 Tonnen Stahl allein, überschreitet es die Schwelle und unterliegt vollständig den CBAM-Pflichten, nicht nur für die überschreitende Menge.
Zwei Waren sind unabhängig von der Menge von dieser Ausnahme ausgeschlossen: Strom und Wasserstoff. Wer eine dieser Waren importiert, unterliegt ab der ersten eingeführten Einheit vollständig den CBAM-Pflichten.
Die neue Schwelle ersetzt die frühere Regelung, die Sendungen mit einem Warenwert unter 150 € ausnahm, eine Grenze, die manche Importeure durch das Aufteilen größerer Bestellungen in kleinere Sendungen umgehen konnten. Die Umstellung auf eine jährliche Mengengrenze, gemessen über die Gesamtimporte eines Unternehmens statt pro Einzelsendung, schließt diese Lücke.
So gehen Sie vor: Addieren Sie die Gesamtmenge Ihrer Importe von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln der letzten zwölf Monate. Liegt die Summe unter 50 Tonnen, prüfen Sie, ob Ihr Importvolumen tatsächlich stabil bleibt, bevor Sie davon ausgehen, dass die Befreiung auch im nächsten Jahr greift.
Was passiert bei Nichteinhaltung? Die Strafen bei CBAM
Zugelassene CBAM-Anmelder, die zu wenige Zertifikate abgeben, zahlen eine seit der Omnibus-Reform 2025 EU-weit einheitliche Strafe von 100 € pro nicht abgedeckter Tonne CO₂e. Wer CBAM-Waren ohne Zulassung importiert, zahlt drei- bis fünfmal so viel: 300 bis 500 € pro Tonne CO₂e.
Vor der Omnibus-Reform legte jeder Mitgliedstaat seine eigene Strafhöhe fest, was zu uneinheitlicher Durchsetzung führte. Der einheitliche Satz von 100 € entspricht der Strafe, die bereits im EU-Emissionshandelssystem für nicht abgedeckte Emissionen gilt, sodass Verstöße gegen CBAM und EU-EHS nun gleich bepreist werden.
Die Zahlung der Strafe hebt die zugrunde liegende Pflicht nicht auf. Ein Anmelder, der die Strafe zahlt, muss die fehlenden Zertifikate trotzdem beschaffen und abgeben. Die tatsächlichen Kosten einer Unterdeckung sind also Zertifikatspreis plus Strafe, nicht das eine oder das andere.
So gehen Sie vor: Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen den Status als zugelassener CBAM-Anmelder hat, bevor Sie CBAM-pflichtige Waren importieren. Ist die Zulassung noch offen, verfolgen Sie den Antragsstatus direkt im CBAM-Register, statt davon auszugehen, dass eine vorläufige Einfuhrerlaubnis unbegrenzt fortbesteht.
Welche Branchen und Produkte sind von CBAM betroffen?
Die CBAM-Verordnung wird schrittweise umgesetzt und zielt zunächst auf Sektoren mit einem hohen Carbon-Leakage-Risiko. Am stärksten betroffen sind Unternehmen, die Materialien von Lieferanten außerhalb der EU ohne vergleichbare CO₂-Bepreisung beziehen.
Zunächst betroffene Waren
Die erste Phase von CBAM erfasst den Import bestimmter Waren, darunter:
- Eisen und Stahl
- Aluminium
- Zement
- Strom
- Düngemittel
- Wasserstoff
Branchen mit den höchsten Kostenrisiken
Ausgehend von dieser Warenliste sind vor allem Branchen betroffen, die stark auf diese Materialien angewiesen sind, darunter:
- Automobilindustrie
- Bauwirtschaft
- Verpackungsindustrie
- Schwermaschinenbau und Industrieanlagenbau
Wie stark die Auswirkungen ausfallen, hängt stark von Material und Herstellungsverfahren ab: von Stahl aus dem Elektrolichtbogenofen am unteren Ende bis zu grauem Wasserstoff am oberen Ende, während grüner Wasserstoff nahezu keine Kostenbelastung trägt.
Da der CBAM-Faktor 2026 erst bei 2,5 % liegt, entsprechen die tatsächlichen Kosten heute nur einem Bruchteil dieser Bruttowerte, steigen jedoch mit dem Auslaufen der kostenlosen Zuteilung bis 2034 weiter an. Unternehmen, die wichtige Komponenten aus Regionen ohne CO₂-Bepreisung beziehen, sollten ihre Beschaffungsstrategie überdenken, bevor sich dieser Anstieg beschleunigt.
Die Ausweitung auf nachgelagerte Produkte ab 2028
Ab 2028 sind auch Unternehmen betroffen, die mit stahl- und aluminiumintensiven nachgelagerten Produkten handeln, und sollten sich bereits jetzt vorbereiten. Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission vom Dezember 2025 umfasst rund 180 solcher Produkte, wovon 94 % industrielle Vorprodukte sind, etwa Grundmetallhalterungen, Zylinder und Industrieheizkörper, während ein kleinerer Anteil (6 %) auf Haushaltswaren entfällt. Der Vorschlag bindet außerdem Aluminium- und Stahlschrott aus der Vorverbraucherphase in die CBAM-Berechnung ein und verschärft die Meldepflichten gegen Falschangaben.
Am 6. Juli 2026 stimmte der Umweltausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments mit 56 zu 11 Stimmen bei 12 Enthaltungen über seine Position zur Ausweitung ab und unterstützte damit weitgehend den Kommissionsvorschlag, ergänzte ihn jedoch um schärfere Durchsetzungsmaßnahmen: Die Anti-Umgehungsregeln erfassen künftig auch geringfügige Verarbeitungsschritte, die gezielt zur Umgehung von CBAM erfolgen, für Online-Verkäufe gilt ein mengenbasierter Schwellenwert über die Gesamtsendungen eines Verkäufers statt pro Einzelpaket, und die Kommission könnte bei Verdacht auf Umgehung Standardwerte auf Basis des tatsächlichen Ursprungslands anwenden.
Der Ausschuss strich außerdem die Möglichkeit, Emissionsgutschriften nach Artikel 6 des Pariser Abkommens auf CBAM-Pflichten anzurechnen, und verwies diese Frage auf die anstehende Reform des EU-EHS. Zudem positionierte sich ENVI zu einem Dekarbonisierungsfonds mit Laufzeit 2027 bis 2029, der auch Düngemittelhersteller einschließen soll.
Das ist noch nicht endgültig geltendes Recht. Der Rat hat im Juni 2026 eine eigene, weiter gefasste Position beschlossen, und das Parlament soll sein vollständiges Verhandlungsmandat auf der Plenartagung im September 2026 verabschieden, bevor die Trilog-Verhandlungen mit dem Rat beginnen. Die genaue Produktliste, derzeit vor allem Maschinen, Industrieanlagen, Fahrzeugteile, Baumaschinen, Verbindungselemente und ausgewählte Haushaltsgeräte, kann sich während dieser Verhandlungen noch ändern.
Welcher Zeitplan gilt für die CBAM-Berichtspflichten?
Die Übergangsphase von CBAM, in der ausschließlich Berichtspflichten ohne finanzielle Verpflichtungen galten, endete am 31. Dezember 2025.
Seit dem 1. Januar 2026 befindet sich CBAM in der Regelphase: Alle Pflichten gelten nun vollständig, und jeder Import CBAM-pflichtiger Waren wird in Echtzeit beim EU-Zoll gegen den Zulassungsstatus geprüft. Zwei weitere Termine vervollständigen den Zeitplan. Die Registrierung für Prüfstellen startet am 1. September 2026 und verschafft Unternehmen rund dreizehn Monate, um verifizierte Emissionsdaten zu sichern, bevor am 1. Februar 2027 der Zertifikatsverkauf beginnt; die ersten CBAM-Prüfstellen sollen etwa zur gleichen Zeit akkreditiert werden, sodass vor diesem Zeitpunkt keine grauen Emissionen für 2026 formal verifiziert werden können.
Am 14. August 2026 veröffentlichte die Kommission zehn begleitende Leitliniendokumente zu Grundlagen, Berechnungsmethoden und der Anrechnung der kostenlosen Zuteilung, übersetzt in 11 weitere Sprachen neben Englisch (darunter Chinesisch, Türkisch und Vietnamesisch), um Hersteller außerhalb der EU zu erreichen. Die erste jährliche Erklärung samt Zertifikatsabgabe für das gesamte Jahr 2026 ist bis zum 30. September 2027 fällig, im Einklang mit dem Auslaufen der kostenlosen EU-EHS-Zuteilung bis 2034. Ab 2028 soll der Anwendungsbereich auf ausgewählte nachgelagerte Produkte ausgeweitet werden (siehe „Welche Branchen und Produkte sind betroffen" oben).
Wie wirkt sich CBAM auf den Welthandel und EU-Hersteller aus?
Für EU-Hersteller in emissionsintensiven Branchen trägt CBAM zu faireren Wettbewerbsbedingungen bei. Diese Unternehmen unterliegen bereits dem EU-EHS und stehen häufig im Wettbewerb mit Importeuren aus Regionen ohne vergleichbare CO₂-Kosten. Mit der CO₂-Bepreisung an der Grenze soll dieser Wettbewerb fairer werden und weltweit höhere Umweltstandards fördern.
Auch die Rechtmäßigkeit von CBAM wird außerhalb der EU angefochten. Seit September 2026 läuft ein Streitfall vor der Welthandelsorganisation (WTO) gegen CBAM, begleitet von einem weiteren Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die EU verteidigt den Mechanismus als umweltpolitische Maßnahme, die durch WTO-Ausnahmeregelungen zum Schutz von Gesundheit und natürlichen Ressourcen gedeckt ist, und nicht als Handelszoll. Bis diese Verfahren entschieden sind, sollten Unternehmen CBAM als geltende Compliance-Pflicht behandeln, statt auf einen rechtlichen Ausgang zu warten, der noch Jahre dauern kann.
UK CBAM
Der britische CO₂-Grenzausgleichsmechanismus durchläuft derzeit den Gesetzgebungsprozess vor seinem geplanten Start am 1. Januar 2027. Die gesetzliche Grundlage wurde über die Finance (No. 2) Bill 2025–26 eingebracht und befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung, sodass noch Änderungen möglich sind.
Anders als das zertifikatsbasierte EU-System ist das britische CBAM als Steuer ausgestaltet, verwaltet von der britischen Steuer- und Zollbehörde HMRC, mit eigenem Sektorumfang und eigener Preismethodik. Weil beide Systeme unterschiedlich funktionieren, ist noch ungeklärt, ob ein im britischen CBAM gezahlter CO₂-Preis auf die EU-CBAM-Pflicht angerechnet werden kann, oder umgekehrt. Diese Lücke betrifft vor allem Unternehmen, die in beide Richtungen über die britisch-europäische Grenze handeln.
Parallel dazu entwickelt die britische Regierung die zugehörigen Ausführungsbestimmungen: Ein erstes Paket verbindlicher Entwürfe und Mitteilungen wurde am 10. Februar 2026 veröffentlicht und bis zum 24. März 2026 zur technischen Konsultation gestellt; ein zweites Paket wird im Frühjahr 2026 erwartet. Die endgültigen Ausführungsbestimmungen sollen später 2026 vorgelegt werden.
CBAM-Compliance meistern mit carbmee
Der wichtigste Schritt für jedes betroffene Unternehmen ist, seine Emissionen entlang der Lieferkette zu identifizieren und zu quantifizieren. Da der Großteil der Emissionen in Scope 3 verborgen liegt, ist Transparenz entscheidend, sowohl um die CBAM-Berichtspflichten zu erfüllen als auch um unerwartete finanzielle Risiken zu vermeiden, während der CBAM-Faktor bis 2034 auf 100 % steigt.
carbmee EIS™, das Environmental Intelligence System von carbmee, basiert auf Carbontology™ und verbindet ERP-, Lieferanten- und Produktdaten in einer einzigen, audit-fähigen Datengrundlage. So vereinfachen Sie die Datenerhebung und erhalten volle Transparenz über Emissions-Hotspots und künftige CBAM-Kosten. Mit den sektorspezifischen Leitlinien der Kommission vom August 2026 haben Hersteller außerhalb der EU nun klare Vorgaben zur Berechnung ihrer eigenen Emissionen. Verifizierte Primärdaten statt teurer Standardwerte zu liefern, ist damit realistischer als je zuvor, und carbmee EIS™ hilft Ihnen, das umzusetzen.
ZF, ein weltweit tätiger Automobil- und Technologiekonzern mit über 35 EU-Rechtsträgern, nutzt carbmee, um mehr als 40 CBAM-Berichte fristgerecht einzureichen, und rechnet unter dem aktuellen Importumfang mit CBAM-Kosten von rund 8 Millionen Euro bis 2034.
So profitieren Sie von carbmee EIS™:
CO₂-Daten in Kostenkontrolle verwandeln: Quantifizieren Sie automatisch die grauen Emissionen entlang Ihrer Lieferkette, um zu erkennen, wo die CBAM-Kosten am stärksten zuschlagen, und wie Sie diese durch Lieferanten- oder Materialwahl senken.
Von der Berichterstattung zu Tracking und Budgetierung: Erstellen Sie prüfsichere CBAM-Berichte, während Sie Emissionen in Echtzeit überwachen, künftige CO₂-Kosten prognostizieren und CO₂-Budgets direkt in Beschaffung und Finanzplanung integrieren.
Erkenntnisse in finanziellen Vorteil verwandeln: Nutzen Sie granulare Einblicke auf Produkt- und Lieferantenebene, um strategische Beschaffungsentscheidungen zu treffen, alternative Materialien zu bewerten und Dekarbonisierungsmaßnahmen mit dem größten finanziellen Effekt zu priorisieren.
Machen Sie den ersten Schritt zu CBAM-Compliance, CO₂-Reduktion und messbarem finanziellen Mehrwert. Sprechen Sie noch heute mit einem unserer Branchenexperten.



