zurück zu allen Artikeln

Ein umfassender Leitfaden zu EU-Klimavorschriften: Alles, was Sie über CBAM, ETS, CSRD und mehr wissen müssen

5 Minuten Lesezeit
Icon Post
Blogbeiträge
[object Object]

Einführung in die EU-Klimavorschriften

Die Europäische Union (EU) hat sich als globaler Vorreiter im Klimaschutz positioniert und einen robusten Regulierungsrahmen geschaffen, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Hauptziel dieser Regelungen ist es, Treibhausgasemissionen zu senken, Nachhaltigkeit zu fördern und sicherzustellen, dass Unternehmen – sowohl innerhalb der EU als auch im Handel mit der EU – aktiv zum Kampf gegen den Klimawandel beitragen.

Für Unternehmen ist die Navigation dieser Anforderungen entscheidend – nicht nur, um Sanktionen zu vermeiden, sondern auch, um Chancen für Wachstum und Marktführerschaft in einer zunehmend klimabewussten Weltwirtschaft zu nutzen. Um Firmen zu unterstützen, bietet Carbmee hochmoderne Tools für Emissionsverfolgung, Transparenz in der Lieferkette und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit einem klaren Fokus auf die spezifischen Herausforderungen dieser Vorschriften stellt Carbmee Compliance sicher und optimiert Nachhaltigkeitsleistungen über Branchen hinweg.

Dieser Leitfaden beleuchtet zentrale EU-Klimaregelungen und vermittelt ein umfassendes Verständnis dafür, wie Unternehmen compliant und wettbewerbsfähig bleiben.

Zentrale EU-Klimavorschriften

Der Klimarahmen der EU stützt sich auf eine Reihe von Leitpolitiken, die das Netto-Null-Ziel des Blocks in konkrete, durchsetzbare Anforderungen für Unternehmen übersetzen. Diese Maßnahmen wirken zusammen, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren, den Übergang zu sauberen Technologien zu beschleunigen und sicherzustellen, dass Unternehmen, die in der EU tätig sind oder mit ihr handeln, aktiv zu den Klimazielen beitragen.

Für die meisten Organisationen sind die praktischen Implikationen klar: Preissignale auf Emissionen (z. B. EU ETS), Grenzmaßnahmen zur Wettbewerbsangleichung für Importe (CBAM), strenge Offenlegungs- und Prüfstandards (CSRD/ESRS), sektorspezifische Leitlinien für landbasierte Emissionen (FLAG) und glaubwürdige, wissenschaftsbasierte Zielsetzungen (SBTi).

Zusammen verändern diese Politiken, wie Unternehmen ihre Umweltwirkung messen, steuern und berichten – sie verlangen prüfbare Daten, Transparenz auf Produkt- und Lieferantenebene sowie die Integration von Carbon-Risiken in strategische und finanzielle Entscheidungen.

European Green Deal

Was ist der European Green Deal?
Der European Green Deal ist der übergeordnete klima- und industriepolitische Fahrplan der EU, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Er bündelt gesetzgeberische, marktliche und investive Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Energie, Industrie, Gebäuden, Verkehr und Landwirtschaft – bei gleichzeitiger Wahrung von Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Fairness. Praktisch treibt der Green Deal neue Regeln für Emissionsmessung und -minderung, sauberere Technologien und einen nachhaltigeren Ressourceneinsatz über die gesamte Wirtschaft an.

Was ist das Ziel des European Green Deal?
Zentrale Ziele sind die Reduktion der EU-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990, die Förderung von Innovationen in sauberen Technologien sowie der Übergang zu einer zirkulären, nachhaltigen Wirtschaft, die Wachstum vom Ressourcenverbrauch entkoppelt. Für Unternehmen bedeutet dies neue Erwartungen an Energieeffizienz, Emissionstransparenz auf Produkt- und Lieferantenebene und die Integration von Carbon-Risiken in Betrieb und Finanzen.

Ist der European Green Deal rechtsverbindlich?
Das Europäische Klimagesetz macht das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 rechtsverbindlich und schreibt das 2030-Ziel gesetzlich fest. Der Green Deal selbst ist kein einzelnes Gesetz; er wird über einen Mix verbindlicher und unverbindlicher Instrumente umgesetzt – etwa Verordnungen, Richtlinien und Förderprogramme (z. B. das Gesetzespaket Fit for 55). Sobald diese Instrumente in Kraft treten, ergeben sich für Unternehmen durchsetzbare Anforderungen (inkl. Audits und Sanktionen) sowie Anreize und Finanzierungsmechanismen zur Beschleunigung der Transformation.

Der Green Deal betrifft alle Branchen und veranlasst Unternehmen, neue Praktiken beim Energieverbrauch, Emissionstracking und Lieferkettenmanagement einzuführen. Carbmee unterstützt Unternehmen bei der Ausrichtung auf die ehrgeizigen Ziele des Green Deal durch eine Plattform, die Echtzeit-Emissionsdaten integriert und umsetzbare Insights zur Optimierung von Energieeffizienz und CO₂-Fußabdruck liefert.

EU Emissions Trading System (ETS)

Was ist das EU ETS-Emissionshandelssystem?
Das EU Emissions Trading System (EU ETS) ist ein Eckpfeiler der EU-Klimapolitik. Es handelt sich um ein Cap-and-Trade-System, das eine jährlich sinkende Obergrenze für Gesamtemissionen in erfassten Sektoren setzt – etwa Stromerzeugung, energieintensive Industrie und Luftfahrt (die Seeschifffahrt wird stufenweise einbezogen). Unternehmen müssen für jede ausgestoßene Tonne CO₂ handelbare Zertifikate (EUAs) halten. Mit der jährlich strenger werdenden Cap sinkt das Angebot an Zertifikaten, wodurch ein Preissignal entsteht, das Effizienzsteigerungen, Brennstoffwechsel und Investitionen in CO₂-arme Technologien vorantreibt.

Ist das EU ETS verpflichtend?
Ja. Betreiber in erfassten Sektoren müssen ihre Emissionen monitoren, berichten und verifizieren (MRV) und Zertifikate in Höhe ihrer verifizierten Jahresemissionen abgeben. Nicht-Compliance kann erhebliche finanzielle Strafen nach sich ziehen und verpflichtet zur nachträglichen Abgabe fehlender Zertifikate.

Ist das ETS eine Steuer?
Nein. ETS ist keine Steuer – es ist ein marktbasiertes Preismechanismus-System. Der CO₂-Preis entsteht aus dem Verhältnis von Angebot (Cap/ verfügbare Zertifikate) und Nachfrage (tatsächliche Emissionen und Minderungskosten). Obwohl es wie ein CO₂-Preissignal wirkt, unterscheidet es sich in Gestaltung und Governance von einer Steuer; Zertifikate werden am Markt gehandelt und viele werden von Mitgliedstaaten versteigert.

Für ETS-pflichtige Unternehmen ermöglicht Carbmees Environmental Intelligence Solution (EIS™) das Echtzeit-Tracking von Emissionen und liefert Insights zur Reduktion des CO₂-Fußabdrucks, zur Einhaltung der Zertifikate-Limits und zur Vermeidung von Strafen. Durch optimiertes Emissionsmanagement lassen sich ETS-Kosten mindern – bei gleichzeitiger Unterstützung der Klimaziele. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Emissionen unter dem EU ETS effektiv steuern.

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Was ist der Carbon Border Adjustment Mechanism?
CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism, auf Deutsch CO₂-Grenzausgleichsmechanismus) ist das Instrument der EU gegen Carbon Leakage. Es wird stufenweise eingeführt, damit Importe CO₂-intensiver Güter einem mit EU-Produkten vergleichbaren CO₂-Preis unterliegen. Importeure bestimmter Güter (z. B. Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Strom, Wasserstoff sowie ausgewählte Vor-/Nachprodukte) müssen eingebettete Emissionen berichten und – nach voller Einführung – CBAM-Zertifikate erwerben, die den EU-CO₂-Preis widerspiegeln, abzüglich eines ggf. nachweislich im Ursprungsland gezahlten CO₂-Preises. Ziel ist die Wettbewerbsangleichung, die Vermeidung der Verlagerung von Emissionen und die Förderung globaler Dekarbonisierung.

Welche Länder sind von CBAM ausgenommen?
Ausnahmen bzw. Anpassungen können gelten, wenn ein CO₂-Preis gezahlt wird, der dem in der EU im Wesentlichen entspricht, oder für Gebiete, die eng an das EU ETS angelehnt sind. Genaue Kriterien, Methoden und Nachweispflichten sind in Durchführungsakten und Leitfäden geregelt und werden fortlaufend aktualisiert.

Welche Produkte fallen unter CBAM?
CBAM zielt derzeit auf einen definierten Satz CO₂-intensiver Güter – u. a. Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Strom, Wasserstoff und bestimmte Downstream-Produkte. Abdeckung, Berechnungsregeln und Datenerfordernisse entwickeln sich über Durchführungsrecht fort; der Umfang dürfte mit der Reife des Mechanismus ausgeweitet werden.

Mit der stufenweisen Einführung müssen importierende Unternehmen Strategien zur Erfüllung der Compliance-Anforderungen entwickeln. Carbmee vereinfacht dies mit Tools zur Berechnung und Berichterstattung des CO₂-Gehalts importierter Güter – für Compliance bei minimierter „Carbon Tariff“-Belastung. Entdecken Sie Carbmees Lösungen zur schlanken CBAM-Compliance.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive?
Die CSRD (EU -Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung) erweitert die frühere NFRD (Die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung) und verpflichtet in den Anwendungsbereich fallende Unternehmen, geprüfte Nachhaltigkeitsinformationen im Einklang mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu veröffentlichen. Offenlegungen umfassen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen, einschließlich THG-Emissionen über Scopes 1–3, Transformationspläne, Ziele, Richtlinien, Risiken und KPIs. Berichte müssen Prinzipien wie doppelte Wesentlichkeit einhalten und digitales Tagging ermöglichen, um Vergleichbarkeit und Investoren-Nutzung zu verbessern.

Ist die CSRD verpflichtend?
Ja. Die CSRD ist eine verbindliche EU-Richtlinie mit gestaffelten Zeitplänen je Unternehmenstyp. Betroffene Unternehmen müssen belastbare Prozesse zur Datenerhebung, -kontrolle und Assurance aufbauen und ESRS-konforme Berichte als Teil des Lageberichts veröffentlichen.

Für welche Unternehmen gilt die CSRD?
Abdeckung umfasst:

  • Große EU-Unternehmen nach EU-Größenkriterien,
  • An EU-Börsen gelistete KMU (mit bestimmten Übergangserleichterungen) sowie
  • Nicht-EU-Unternehmen mit erheblicher EU-Tätigkeit (Schwellen für EU-Umsatz und Präsenz).
    Prüfen Sie stets Ihren Status gegenüber den jeweils aktuellen Schwellen, Ausnahmen und Geltungsdaten.

Unter der CSRD müssen Unternehmen transparente Reporting-Prozesse etablieren und hohe Genauigkeitsstandards erfüllen. Carbmees automatisierte Reporting-Tools ermöglichen effizientes Tracking von Nachhaltigkeitskennzahlen, die Erstellung prüfbarer Berichte und die sichere CSRD-Compliance. Erfahren Sie mehr darüber, wie Carbmee CSRD-Konformität unterstützt.

Forest, Land, and Agriculture (FLAG)

Was ist die FLAG-Leitlinie?
FLAG (Forst-, Land- und Agrarwirtschaft) umfasst Emissionen und Entnahmen/Bindungen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen, Forstwirtschaft und Landwirtschaft. Diese landbasierten Systeme sind sowohl bedeutende Emissionsquellen (z. B. durch Entwaldung, Bodendisturbanz, enterische Fermentation) als auch potente CO₂-Senken durch Kohlenstoffbindung in Wäldern und Böden. Leitlinien in diesem Bereich fokussieren auf vermiedene Entwaldung, verbessertes Landmanagement, Renaturierung und nachhaltige Agrarpraktiken, um erhebliches Minderungspotenzial zu erschließen.

Was bedeutet FLAG bei Emissionen?
In der Praxis steht FLAG für sektorspezifische Bilanzierung landbasierter Emissionen (z. B. Viehhaltung, Wirtschaftsdüngermanagement, Düngemitteleinsatz, Änderungen des Bodenkohlenstoffs, Entwaldung) und Entnahmen (z. B. Aufforstung, Wiederaufforstung, verbessertes Forstmanagement). Aufgrund anderer Dynamiken als im Energie-/Industriesektor erfordert FLAG häufig maßgeschneiderte Methoden, Aktivitätsdaten, regionale Faktoren und eine zeitgebundene Behandlung biogener Kohlenstoffflüsse.

Carbmee unterstützt Unternehmen in diesen Sektoren mit der Supply Chain Emissions Solution, um nachhaltiges Landmanagement zu etablieren und den gesamten CO₂-Fußabdruck zu senken.

Science Based Targets initiative (SBTi)

Was ist die Science Based Targets initiative?
Die SBTi ermöglicht Unternehmen, wissenschaftsbasierte Klimaziele im Einklang mit dem Pariser Abkommen festzulegen – typischerweise auf einem 1,5 °C-Pfad. Sie bietet einen klaren Rahmen zur Verpflichtung, Quantifizierung und Reduktion von Treibhausgasen über die gesamte Wertschöpfungskette, sodass Unternehmensaktionen mit globalen Klimazielen übereinstimmen.

Wie läuft der SBTi-Prozess?
Organisationen folgen in der Regel fünf Schritten:

  1. Commitment: Selbstverpflichtung zur Zielsetzung.
  2. Targets entwickeln: Abdeckung von Scopes 1, 2 und – falls materiell – Scope 3, unter Nutzung sektoraler und ggf. FLAG-Leitlinien.
  3. Validierung: Ziele bei der SBTi zur Validierung einreichen.
  4. Offenlegen: Fortschritte jährlich öffentlich berichten.
  5. Umsetzen: Dekarbonisierungsmaßnahmen durchführen und Ziele aktualisieren, wenn sich Methoden weiterentwickeln.

Was ist das Hauptziel der SBTi?
Glaubwürdige, messbare Dekarbonisierungspfade sicherzustellen, die die Emissionsminderungen von Unternehmen mit dem wissenschaftlich erforderlichen Tempo zur Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 °C in Einklang bringen – im Einklang mit den steigenden Erwartungen von Aufsichtsbehörden, Investoren, Kunden und Mitarbeitenden.

Carbmees Emission Intelligence Solution unterstützt Unternehmen bei der Berechnung, Verfolgung und Reduktion von Emissionen über alle drei Scopes (1, 2 und 3), um SBTi-Standards zu erfüllen. Erfahren Sie mehr darüber, wie Carbmee die SBTi-Ausrichtung unterstützt.

Weitere EU-Klimavorschriften

Zusätzlich zu den oben besprochenen wichtigen Vorschriften sollten sich Unternehmen auch über andere neue und sich weiterentwickelnde EU-Klimavorschriften im Klaren sein:

Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

Was ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation?
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (EU-Offenlegungsverordnung) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken, Principal Adverse Impacts („Wichtigste nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen“) sowie ESG-Merkmale/-Ziele in Produkte und Prozesse integrieren. Sie ist Teil des EU-Rahmens für nachhaltige Finanzen neben der EU Taxonomy, die nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten klassifiziert.

Wer muss die Sustainable Finance Disclosure Regulation einhalten?
EU-basierte Asset Manager, institutionelle Investoren und Finanzberater unterliegen den SFDR-Offenlegungspflichten. Abhängig von Aktivitäten und Produktvertrieb können auch bestimmte Nicht-EU-Akteure in den Anwendungsbereich fallen, wenn sie Finanzprodukte in der EU anbieten.

Gilt die SFDR für Nicht-EU-Firmen?
Potentiell. Nicht-EU-Firmen können unter die SFDR fallen, wenn sie Produkte in der EU vermarkten oder über EU-gerichtete Aktivitäten in den Anwendungsbereich gelangen. Die Anwendbarkeit hängt von Struktur, Vertriebswegen und der Art der angebotenen Produkte ab.

EU Taxonomy Regulation

Was ist die EU Taxonomy Regulation?
Die EU-Taxonomie Verordnung ist ein Klassifikationssystem, das definiert, wann eine wirtschaftliche Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Sie nutzt technische Screening-Kriterien und „Do No Significant Harm“ (DNSH)-Leitplanken über Ziele wie Klimaschutz (Mitigation) und Klimaanpassung (Adaptation) hinweg, flankiert von Mindestsozialstandards. Durch klare Schwellen und Metriken schafft sie eine gemeinsame Sprache für Nachhaltigkeit über Sektoren und Assetklassen.

Warum ist die EU-Taxonomie wichtig?
Die Taxonomie bringt Klarheit, Konsistenz und Vergleichbarkeit in Sustainable Finance und Unternehmensberichte. Sie lenkt Kapital in Aktivitäten, die mit den Klima- und Umweltzielen der EU im Einklang stehen, und unterlegt Berichte nach CSRD sowie Offenlegungen nach SFDR – indem sie Unternehmen und Investoren ermöglicht, taxonomie-fähige und -konforme Aktivitäten auszuweisen.

Fit for 55 Package

Was ist das Paket „Fit for 55“?
Fit for 55 ist das EU-weite Gesetzesprogramm zur Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 (gegenüber 1990). Es umfasst ein Bündel von Gesetzen – Reform und Ausweitung des EU ETS, Einführung von CBAM, höhere Ziele für Erneuerbare und Effizienz, strengere Transportstandards und aktualisierte Landnutzungsregeln – um Energie, Industrie und Mobilität mit den Klima-Zielen 2030/2050 in Einklang zu bringen.

Omnibus-Vorschlag & Clean Industrial Deal

Die Europäische Kommission hat den Simplification Omnibus vorgestellt, um bürokratische Lasten für Unternehmen zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Initiative zielt auf die Verschlankung von Nachhaltigkeitsberichterstattung und Regeln zur Lieferkettentransparenz und adressiert Bedenken der Industrie zu komplexen Vorschriften.

Wesentliche Aktualisierungen umfassen:

  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Begrenzung der CSRD-Pflichten auf Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden – damit würden ca. 80 % der derzeit berichtspflichtigen Unternehmen ausgenommen.
  • Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Geplante Verschiebung der Umsetzung um ein Jahr auf 2028 und Verengung des Geltungsbereichs auf direkte Zulieferer, um die Compliance-Belastung zu reduzieren.
  • Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): Etwa 90 % der Importeure würden von der CO₂-Grenzabgabe ausgenommen; Fokus nur auf Importeuren mit > 50 t Warenimport pro Jahr.

Konzentration auf Emissionen, wo es am meisten zählt

Der Simplification Omnibus will Verwaltungsaufwand reduzieren und dabei die Wirkung der Nachhaltigkeitsbemühungen sichern. Durch die Kürzung von Berichtspflichten um 25 % könnten europäische Unternehmen bis zu 40 Mrd. € einsparen und Ressourcen auf wirksame Emissionsminderungen lenken. Parallel schlägt der Clean Industrial Deal Investitionen von 100 Mrd. € in saubere Produktion und vereinfachte Beihilferegeln für energieintensive Industrien vor – um Dekarbonisierung dort zu ermöglichen, wo sie besonders zählt.

Trotz Verschlankung bleibt echte Emissionsreduktion zentral. Weniger Berichtsaufwand ist kein Freifahrtschein. Unternehmen sollten die Gelegenheit nutzen, sich auf direkte Emissionsminderungen, sauberere Lieferketten und grüne Innovationen zu fokussieren. Die EU hält an Netto-Null fest – Branchenführer müssen weiterhin greifbare Fortschritte vorantreiben statt die Änderungen als Rückschritt zu interpretieren.

CBAM: Vereinfachungen am EU-Instrument gegen Carbon Leakage

Am 10. September 2025 hat das EU-Parlament im Rahmen des „Omnibus I“-Vereinfachungspakets grünes Licht für gezielte Änderungen am CBAM gegeben, um Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Die Änderungen führen eine De-minimis-Masseschwelle ein, die KMU und gelegentliche Importeure entlastet und zugleich die Klimaziele wahrt: Rund 90 % der Importeure wären ausgenommen, während ca. 99 % der gesamten CO₂-Emissionen aus CBAM-Gütern im Anwendungsbereich verbleiben – flankiert von verschärften Anti-Missbrauchs-Schutzmaßnahmen.

Wichtige Änderungen:

  • Neue De-minimis-Schwelle (50 t/Jahr): Importe bis 50 t pro Importeur und Jahr fallen vollständig aus dem CBAM-Geltungsbereich; die frühere Geringwertigkeitsgrenze entfällt.
  • Zeitpunkt Zertifikatekauf: Der Erwerb von CBAM-Zertifikaten beginnt im Februar 2027 (nicht 2026). Die Kosten werden aufgeschoben, nicht vermieden: Für 2026 importierte Waren sind Zertifikate rückwirkend zu erwerben.
  • Zertifikate-Management: Die quartalsweise Mindesthalteverpflichtung sinkt von 80 % auf 50 % und gibt Unternehmen mehr Flexibilität zur Kostenoptimierung.
  • Frist CBAM-Erklärung: Die Jahreserklärung ist künftig Ende Oktober fällig – mehr Zeit für Datensammlung und Verifizierung.
  • Anrechnung ausländischer CO₂-Preise: Deklaranten dürfen CO₂-Preise abziehen, die in Drittländern gezahlt wurden – auch wenn diese nicht dem Ursprungsland entsprechen.
  • Autorisierter CBAM-Vertreter: Unternehmen können einen eigenständigen CBAM-Beauftragten für die Administration benennen (unabhängig von der Zollabwicklung) – für schlankere Prozesse und klare Verantwortlichkeiten.
  • Prozessvereinfachungen: Vereinfachte Regeln für Autorisierung, Berechnung eingebetteter Emissionen, Verifizierung sowie die finanzielle Haftung autorisierter CBAM-Deklaranten.

    Der Gesetzgebungsprozess befindet sich in der Schlussphase und wartet auf die Zustimmung des Europäischen Rates.

Wie Carbmee Unternehmen bei EU-Klimavorschriften unterstützt

Da sich die EU-Klimaregeln stetig weiterentwickeln, brauchen Unternehmen robuste Systeme, um Emissionen zu managen, Lieferkettennachhaltigkeit zu tracken und die Compliance mit einer wachsenden Zahl von Vorschriften sicherzustellen. Carbmee bietet eine umfassende Lösung, die Emissions-Tracking, Lieferkettentransparenz und Nachhaltigkeitsreporting integriert, damit Unternehmen ihre Klimaziele erreichen.

  • Environmental Intelligence System (carbmee EIS™):
    Ermöglicht die Echtzeit-Überwachung von Emissionen über den gesamten Betrieb – zur Compliance mit ETS, CBAM, SBTi und FLAG.
  • Automatisiertes ESG-Reporting:
    Verschlankt die Prozesse für CSRD und andere ESG-Offenlegungen und reduziert die Komplexität der Erfüllung strenger Anforderungen.
  • Supply-Chain-Emissionsmanagement:
    Liefert Einblicke in den CO₂-Fußabdruck der Lieferkette und sichert Transparenz und Nachhaltigkeit über Beschaffung, Produktion und Distribution.

Fit für die Zukunft: mit Carbmee

Die EU-Klimaregelungen verändern die globale Unternehmenslandschaft. Wer sich schnell anpasst und in nachhaltige Praktiken investiert, erfüllt nicht nur regulatorische Vorgaben, sondern positioniert sich auch als Vorreiter der grünen Wirtschaft. Mit Carbmees modernen Tools erfüllen Unternehmen alle regulatorischen Anforderungen, senken Emissionen und bauen eine nachhaltigere, resilientere Zukunft auf.