zurück zu allen Artikeln

GRI vs. ESRS: Unterschiede & Was sie für Sie bedeuten

Definition:

GRI (Global Reporting Initiative) ist ein freiwilliger, weltweit anerkannter Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, der sich auf die Impact-Materialität konzentriert. ESRS hingegen wurde im Rahmen der EU-Richtlinie CSRD eingeführt und ist ein verpflichtender, prüfbarer Standard, der doppelte Materialität, standardisierte Offenlegungen und externe Prüfung verlangt.

Zielsetzung:

Das Ziel der ESRS besteht darin, konsistente, vergleichbare und entscheidungsrelevante ESG-Informationen für Regulierungsbehörden, Investoren und Stakeholder bereitzustellen und gleichzeitig Transparenz, Governance und Rechenschaftspflicht in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu stärken.

Der Wechsel von GRI zu ESRS markiert einen grundlegenden Wandel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen, die verstehen, wie beide Rahmenwerke zusammenwirken, und Technologien wie carbmee EIS™ nutzen, um CO₂-, Finanz- und Regulierungsdaten zu integrieren, können Vorgaben erfüllen und ESG-Reporting in einen strategischen Vorteil verwandeln.

8 Minuten Lesezeit
Icon Post
Blogposts
GRI vs ESRS

Warum GRI und ESRS in der heutigen Nachhaltigkeitslandschaft wichtig sind

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat sich rasant entwickelt – vom überwiegend freiwilligen Ansatz zu einer regulatorischen Pflicht mit erheblichen rechtlichen, finanziellen und reputativen Auswirkungen.

Während die Global Reporting Initiative (GRI) lange Zeit als führender globaler Standard für ESG-Berichterstattung diente und Unternehmen bei der freiwilligen Offenlegung ihrer ökologischen, sozialen und Governance-Auswirkungen unterstützte, führen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nun eine verpflichtende, prüfbare Berichterstattung für alle betroffenen Organisationen ein.

Ein Verständnis der Unterschiede zwischen GRI und ESRS – und wie sie sich gegenseitig ergänzen können – ist entscheidend für Unternehmen, die sich in einer zunehmend komplexen ESG-Landschaft bewegen.

carbmee csrd cta de

Der Wandel von freiwilliger zu verpflichtender Berichterstattung

GRI ist seit fast drei Jahrzehnten der dominante Standard im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Über 10.000 Organisationen weltweit nutzen GRI (GRI, 2021), das einen prinzipienbasierten, freiwilligen Ansatz zur Offenlegung von ESG-Auswirkungen bietet.

GRI legt den Fokus auf Impact-Materialität – also darauf, wie unternehmerische Aktivitäten Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft beeinflussen. Die Flexibilität macht GRI branchen-, regions- und größenübergreifend anwendbar.

Mit der Einführung der ESRS ändert sich das Spiel grundlegend. Die unter der CSRD verankerten verpflichtenden Vorgaben betreffen große EU-Unternehmen und nicht-EU-Unternehmen mit umfangreicher EU-Tätigkeit – und sind rechtlich durchsetzbar.

Die ESRS machen Nachhaltigkeitsberichterstattung vergleichbar mit der Finanzberichterstattung – mit standardisierten Datenpunkten, Prüfpflichten und umfangreichen Dokumentationsanforderungen.

Der Aufstieg der ESRS wird durch den EU Green Deal, steigende Anforderungen von Investoren und den Kampf gegen Greenwashing vorangetrieben. Regulierungsbehörden und Kapitalmärkte fordern heute konsistente, vergleichbare und prüfbare ESG-Daten, was Nachhaltigkeitsberichterstattung zu einem zentralen Governance-Thema macht.

Wer muss ESRS erfüllen (und wer kann bei GRI bleiben)?

Laut CSRD gilt ESRS für:

  • Große EU-Unternehmen, die mind. 2 von 3 Kriterien erfüllen:
  • 250+ Mitarbeitende, €50 Mio. Umsatz, €25 Mio. Bilanzsumme
  • Börsennotierte KMU (mit Übergangsregelung)
  • Nicht-EU-Unternehmen mit erheblicher EU-Präsenz (€150 Mio.+ Umsatz)

Dies betrifft rund 50.000 Unternehmen – ein Fünffaches im Vergleich zum bisherigen NFRD-Anwendungsbereich (Danesmade Advisory, 2025).

CSRD-Zeitplan (2024–2029):

  • Phase 1 (ab 2024): Große EU-Unternehmen (500+ MA), die bereits unter die NFRD fielen – Bericht fällig 2025
  • Phase 2 (ab 2025): Alle übrigen großen EU-Unternehmen (250+ MA, €25M+ Bilanzsumme, €50M+ Umsatz) – Bericht fällig 2026
  • Phase 3 (ab 2026): Börsennotierte KMU (Opt-out bis 2028) – Bericht fällig 2027/2028
  • Phase 4 (ab 2028): Nicht-EU-Mutterunternehmen mit über €150 Mio. konsolidiertem EU-Umsatz – Bericht fällig 2029

Organisationen außerhalb der EU oder unterhalb der CSRD-Schwellenwerte können weiterhin freiwillig nach GRI berichten, um Investorenerwartungen zu erfüllen, sich auf zukünftige Regulierung vorzubereiten und Nachhaltigkeitsangaben weltweit zu standardisieren. GRI bleibt weit verbreitet; führende Unternehmen in Taiwan, Singapur, Japan und Südkorea berichten dabei mit den höchsten Quoten (KPMG, 2024).

Kernunterschiede zwischen GRI und ESRS

Obwohl sie häufig verglichen werden, sind GRI und ESRS nicht austauschbar. Die folgende Übersicht zeigt die Unterschiede zwischen den beiden Standards:

1) Materialitätsansatz
GRI: Wendet einen einfachen Materialitätsansatz an und bewertet Themen anhand der tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen der Organisation auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft.
ESRS / CSRD: Erfordert eine doppelte Materialitätsbewertung, die sowohl Impact-Materialität als auch finanzielle Materialität (Risiken und Chancen für das Unternehmen) abdeckt.

2) Rechtsstatus
GRI: Freiwilliger Berichtsrahmen, sofern nicht durch bestimmte Regulierungsbehörden, Kunden oder Stakeholder vorgeschrieben.
ESRS / CSRD: Verbindlich unter der CSRD für alle betroffenen Unternehmen, mit gesetzlich bindenden Berichts- und Prüfanforderungen.

3) Stakeholder-Einbindung
GRI: Die Einbindung von Stakeholdern ist ausdrücklich vorgeschrieben und zentral für die Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen.
ESRS / CSRD: Stakeholder-Einbindung wird im Rahmen der Sorgfaltspflicht erwartet, im Einklang mit OECD- und UN-Standards, ist jedoch weniger vorschreibend.

4) Umfang der Bewertung
GRI: Unternehmen definieren ihre eigenen relevanten Themen, unterstützt durch GRI-Sektorstandards, wo anwendbar.
ESRS / CSRD: Alle thematischen ESRS-Standards müssen geprüft werden; Unternehmen müssen entweder zu jedem Thema berichten oder begründen, warum es nicht wesentlich ist.

5) Bewertungsmethodik
GRI: Folgt einem vierstufigen Prozess: Kontext definieren, Auswirkungen identifizieren, Bedeutung bewerten und Themen priorisieren, mit Flexibilität in der Umsetzung.
ESRS / CSRD: Verwendet einen strukturierten vierstufigen Prozess, der durch die EFRAG-Implementierungsleitlinien gesteuert wird, mit stärker formalisierten Anforderungen.

6) Offenlegung des Prozesses
GRI: Die Offenlegung des Materialitätsprozesses wird empfohlen, ist jedoch flexibel in Format und Detaillierungsgrad.
ESRS / CSRD: Die Offenlegung ist verpflichtend und unter ESRS 2 (z. B. IRO-1, IRO-2, SBM-3) standardisiert und muss prüfbar sein.

7) Umgang mit nicht-materiellen Themen
GRI: Themen können ohne detaillierte Begründung ausgeschlossen werden, sofern keine sektoralen Leitlinien oder Stakeholder-Erwartungen gelten.
ESRS / CSRD: Alle Ausschlüsse müssen klar begründet werden, insbesondere bei hochprioritären Themen wie Klimawandel oder Biodiversität.

8) Mindestanforderungen an Offenlegungen
GRI: Es müssen nur wesentliche Themen offengelegt werden; es gelten keine zusätzlichen Basisoffenlegungen.
ESRS / CSRD: Bestimmte Offenlegungen (z. B. Governance, Strategie und Geschäftsmodell) sind unabhängig von den Materialitätsergebnissen erforderlich.

9) Verwendung einer Materialitätsmatrix
GRI: Seit dem GRI-Update 2021 nicht erforderlich, kann jedoch als visuelles Hilfsmittel genutzt werden.
ESRS / CSRD: Nicht verpflichtend, aber häufig verwendet, um doppelte Materialität darzustellen, und muss durch dokumentierte Nachweise gestützt werden.

10) Prüfung & Assurance
GRI: Externe Prüfung ist optional und freiwillig.
ESRS / CSRD: Begrenzte Prüfung ab 2026 erforderlich, mit Übergang zu angemessener Prüfung; der Materialitätsprozess ist einbezogen.

11) Governance-Erwartungen
GRI: Verantwortung auf Managementebene ist ausreichend, eine Beteiligung auf Vorstandsebene ist optional.
ESRS / CSRD: Im Rahmen der Governance-Integration wird eine Aufsicht auf Vorstandsebene erwartet und muss offengelegt werden.

12) Übergeordneter Berichts­fokus
GRI: Betont Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber einer breiten Stakeholder-Gruppe.
ESRS / CSRD: Konzipiert, um entscheidungsrelevante, vergleichbare Informationen für Investoren und Stakeholder innerhalb eines regulatorischen Rahmens bereitzustellen.

Rechtsstatus und Durchsetzung

GRI ist ein freiwilliges, prinzipienbasiertes Rahmenwerk, das Organisationen Flexibilität bietet. Im Gegensatz dazu ist ESRS im Rahmen der CSRD gesetzlich verpflichtend und in der gesamten EU rechtsverbindlich.

Dieser Unterschied hat große Auswirkungen auf Prüfung, Governance und Compliance-Risiken: Fehler in ESRS-Berichten können regulatorische Sanktionen nach sich ziehen, während GRI-Verstöße in der Regel nur reputative Konsequenzen haben.

Daher müssen Unternehmen die ESRS-Berichterstattung mit der gleichen Sorgfalt wie die Finanzberichterstattung angehen.

carbmee cbam de cta

Materialitätskonzepte

GRI und ESRS verfolgen unterschiedliche Ansätze bei der Materialität:

GRI konzentriert sich auf Impact-Materialität und bewertet, wie die Aktivitäten eines Unternehmens Menschen, Umwelt und Gesellschaft beeinflussen.

ESRS wendet doppelte Materialität an und berücksichtigt sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf die Welt als auch, wie Nachhaltigkeitsthemen die finanzielle Leistung des Unternehmens beeinflussen.

Ein praktisches Beispiel ist Wasserknappheit in der Landwirtschaft:

Unter GRI lautet die zentrale Frage:
Wie beeinflusst das Unternehmen Wasserressourcen durch seine Geschäftstätigkeit oder seine Lieferkette?

Unter ESRS müssen Unternehmen zusätzlich fragen:
Wie wirkt sich Wasserknappheit auf die finanzielle Resilienz, die Kosten, die Versorgungssicherheit und das langfristige Geschäftsmodell des Unternehmens aus – und wie beeinflussen die Aktivitäten des Unternehmens wiederum die Wasserverfügbarkeit?

Da ESRS diese zweiseitige Bewertung verlangt, werden Materialitätsanalysen deutlich komplexer. Sie erfordern breitere Datensätze, stärkere interne Kontrollsysteme, eine abteilungsübergreifende Einbindung (einschließlich Finanz- und Risikoteams) sowie eine klare Governance-Aufsicht. Infolgedessen sind ESRS-Materialitätsbewertungen datenintensiver, besser prüfbar und enger mit strategischen und finanziellen Entscheidungsprozessen verknüpft als traditionelle, GRI-basierte Ansätze.

Daten-Granularität und Offenlegungstiefe

ESRS verlangt erheblich mehr Details, insbesondere bei Umweltthemen. Während GRI Flexibilität bei Themenwahl und Detailtiefe erlaubt, gilt bei ESRS:

Themen dürfen nur ausgeschlossen werden, wenn sie nicht materiell sind – und das muss begründet werden (ESRS Q&A, 2023).

Beispiel: Biodiversitätsberichterstattung

GRI 304: Allgemeine Angaben zu Lebensräumen und Auswirkungen

ESRS E4: Detaillierte Kennzahlen, Übergangspläne, Abhängigkeiten, Ziele und finanzielle Risiken

GRI-Berichte allein genügen daher nicht zur ESRS-Compliance.

Strategischer und zukunftsorientierter Fokus

Unter ESRS müssen Unternehmen detaillierte Angaben zu ihrer Nachhaltigkeitsstrategie machen – einschließlich kurz-, mittel- und langfristiger Zeithorizonte, Übergangsplänen im Einklang mit den EU-Klimazielen sowie quantifizierten Zielen mit Fortschrittsverfolgung.

Im Gegensatz dazu ermutigt GRI Unternehmen zwar, ihre Strategie offenzulegen, ist jedoch weitaus weniger vorschreibend in Bezug auf den erforderlichen Detaillierungsgrad oder konkrete Metriken. Der Fokus liegt bei ESRS nicht nur auf der aktuellen Leistung, sondern auch darauf, wie Unternehmen aktiv planen und sich auf zukünftige Nachhaltigkeitsherausforderungen und -chancen vorbereiten.

GRI fördert zwar die Kommunikation der Nachhaltigkeitsstrategie und des Umgangs mit ESG-Auswirkungen, stellt jedoch keine konkreten Anforderungen an die Tiefe der Informationen, den Betrachtungszeitraum oder die zu berichtenden Kennzahlen. Während GRI einen flexiblen, prinzipienbasierten Ansatz bietet, verlangt ESRS von Unternehmen eine strukturierte, messbare und entscheidungsrelevante Perspektive, die Nachhaltigkeit direkt mit Governance und Geschäftsplanung verknüpft.

Anforderungen an externe Prüfung (Assurance)

Die Prüfanforderungen unter ESRS sind deutlich strenger als bei GRI. Während GRI die externe Prüfung optional lässt, schreibt ESRS eine begrenzte Prüfung der Nachhaltigkeitsangaben verpflichtend vor – mit dem Ziel, ab 2028 eine angemessene Prüfung (reasonable assurance) zu erreichen.

Dies soll sicherstellen, dass gemeldete ESG-Daten verlässlich, überprüfbar und mit den regulatorischen Erwartungen abgestimmt sind. Um diese Anforderungen zu erfüllen, müssen Unternehmen robuste interne Kontrollsysteme (IKS) implementieren, eine umfassende Dokumentation sicherstellen und die Rückverfolgbarkeit der Daten über alle relevanten Prozesse hinweg gewährleisten.

Diese Prüfpflichten erhöhen den Bedarf an starker Governance, abteilungsübergreifender Zusammenarbeit und technologiegestützten Reporting-Lösungen, um ESG-Daten effektiv zu verwalten, zu validieren und prüffähig zu machen.

In der Folge wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter ESRS von einer freiwilligen Kommunikationsmaßnahme zu einer strukturierten, compliance-orientierten Praxis, die der Finanzberichterstattung ähnelt.

GRI–ESRS-Interoperabilität: Ist doppelte Berichterstattung vermeidbar?

Im Jahr 2023 gaben GRI und EFRAG eine offizielle Zusammenarbeit bekannt, mit dem Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung effizienter zu gestalten und unnötige Doppelarbeit für Unternehmen zu vermeiden, die mehrere Rahmenwerke anwenden müssen. Diese Partnerschaft spiegelt den wachsenden Bedarf an Kohärenz und Vergleichbarkeit in ESG-Offenlegungen wider – insbesondere, da regulatorische Anforderungen wie ESRS zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Aufbauend auf dieser Kooperation veröffentlichten GRI und EFRAG im Jahr 2024 den GRI–ESRS Interoperability Index – ein praktisches Tool, das eine detaillierte Zuordnung von Datenpunkten zwischen GRI und ESRS ermöglicht.

Der Index hilft Unternehmen dabei, Überschneidungen, Lücken und Synergien in ihrer Berichterstattung zu identifizieren und ihre Offenlegungen effizient an beide Standards anzupassen – wodurch Zeit gespart, Fehler reduziert und die Transparenz sowie Compliance-Bereitschaft insgesamt verbessert werden.

Was die Interoperabilitäts-Tools leisten

Die Interoperabilitäts-Tools unterstützen Unternehmen dabei, GRI-Offenlegungen den ESRS-Anforderungen zuzuordnen, Überschneidungen, Synergien und Lücken zu identifizieren sowie Begrifflichkeiten und Taxonomien aufeinander abzustimmen.

Auch wenn die Tools nicht für jeden Datenpunkt eine vollständige 1:1-Abdeckung bieten, heben sie wesentliche Unterschiede in Umfang, Definition oder Detailtiefe hervor und zeigen auf, welche GRI-Offenlegungen nicht vollständig durch ESRS abgedeckt werden.

Diese Orientierungshilfe ist besonders wertvoll für Organisationen, die sich von der GRI-Berichterstattung zur ESRS-Compliance weiterentwickeln – sie zeigt, wo Anpassungen erforderlich sind, während gleichzeitig weiterhin auf die GRI-Standards Bezug genommen werden kann.

Wo die Interoperabilität an ihre Grenzen stößt

Trotz der Bemühungen zur besseren Angleichung bleibt die Interoperabilität zwischen GRI und ESRS derzeit begrenzt. Aktuell werden nur etwa 40 % der ESRS-Datenpunkte durch GRI-Offenlegungen angemessen abgedeckt.

Bereiche mit schwacher Übereinstimmung sind unter anderem Biodiversität, Umweltverschmutzung sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft.

Daraus folgt: Unternehmen können nicht allein auf GRI-Compliance setzen, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen. Es sind zusätzliche Prozesse, Datenerhebungen und Anpassungen in der Berichterstattung notwendig, um den ESRS-Standards vollständig gerecht zu werden.

Von Komplexität zu Klarheit bei GRI und ESRS

Auch wenn ESRS deutlich mehr Komplexität mit sich bringt, verfügen Unternehmen, die bereits nach GRI berichten, über eine stabile Ausgangsbasis – darunter etablierte Prozesse zur Datenerhebung, Erfahrung mit Impact-Materialität und Mechanismen zur Stakeholder-Einbindung.

Allerdings reicht eine reine GRI-Berichterstattung nicht aus, um ESRS-konform zu sein: Doppelte Materialität, Prüfpflichten und stark standardisierte Offenlegungsvorgaben erfordern neue Fähigkeiten und Strukturen.

Hier kommt Technologie ins Spiel: Plattformen wie carbmee EIS™ sind speziell darauf ausgelegt, die CSRD-Compliance zu vereinfachen, indem doppelte Materialität direkt im System verankert ist.

Carbmee begleitet Organisationen durch ESRS-konforme Materialitätsbewertungen, ordnet ESG-Daten den relevanten ESRS-Anforderungen zu und automatisiert die Datenerfassung über Abteilungen und Tochtergesellschaften hinweg.

Eingebaute Validierungen, prüfbereite Dokumentationen und KI-basierte Analysen sorgen für Datenqualität, unterstützen externe Prüfungen und helfen dabei, ESG-Risiken und -Chancen zu erkennen – durch die Integration von CO₂-, Finanz- und regulatorischen Daten in einem skalierbaren Gesamtsystem.

Häufig gestellte Fragen zu GRI und ESRS

Was ist der Unterschied zwischen GRI und ESRS?

GRI ist ein freiwilliger globaler Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Fokus auf Impact-Materialität. ESRS ist ein verpflichtender EU-Rahmen im Rahmen der CSRD, der doppelte Materialität, standardisierte Offenlegungen und Prüfungspflichten verlangt.

Kann ich GRI-Berichterstattung nutzen, um ESRS zu erfüllen?

Teilweise. GRI kann die Vorbereitung auf ESRS unterstützen, erfüllt jedoch nicht alle Anforderungen für eine vollständige Compliance.

Was bedeutet doppelte Materialität bei ESRS?

Sie bewertet sowohl die Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Risiken und Chancen für das Unternehmen.

Gelten die ESRS-Berichtspflichten auch außerhalb der EU?

Ja, für nicht-EU-Mutterunternehmen mit erheblicher Geschäftstätigkeit in der EU (über €150 Mio. Nettoumsatz).

Ist eine externe Prüfung für ESRS-Berichte erforderlich?
Ja. Eine begrenzte Prüfung ist bereits verpflichtend, eine angemessene Prüfung wird ab 2028 erwartet.

Welche drei GRI-Standards gibt es?

  • Universal Standards: Berichterstattung zu Menschenrechten und Umwelt-Sorgfaltspflichten – gelten für alle Organisationen
  • Sector Standards: Erleichtern konsistente Berichte zu branchenspezifischen Auswirkungen
  • Topic Standards: Listen von Offenlegungen zu spezifischen Themenbereichen

Ist GRI weiterhin relevant?

Ja. GRI bleibt eine weltweit anerkannte Grundlage und ein wertvoller Zwischenschritt auf dem Weg zur ESRS-Compliance.

carbmee demo cta de