Was ist ESRS und warum ist das wichtig?
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren, wie Unternehmen im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU über Nachhaltigkeit berichten müssen. Sie machen aus der freiwilligen Environment-, Social- und Governance-(ESG)-Berichterstattung einen strukturierten, vergleichbaren und verbindlichen Berichtsrahmen für die gesamte EU.

Eine kurze Definition: ESRS auf einen Blick
Die ESRS sind ein Set verbindlicher Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, das von EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) für Unternehmen entwickelt wurde, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen. Sie legen fest, welche Informationen in vier Kategorien offengelegt werden müssen: allgemeine Angaben, Umwelt, Soziales und Governance. Dazu gehören Kennzahlen, Ziele, Richtlinien und Transformationspläne. Im Unterschied zu freiwilligen Frameworks sind die ESRS rechtlich verbindlich und unterliegen einer externen Prüfung.
Derzeit sind die Standards sektorübergreifend angelegt, das heißt, sie können von Unternehmen aller Branchen angewendet werden. Obwohl sie in erster Linie für Unternehmen mit Sitz in der EU konzipiert wurden, müssen im Zuge der fortschreitenden Umsetzung der CSRD auch einige Nicht-EU-Unternehmen mit Aktivitäten in der EU die Anforderungen erfüllen. Dadurch haben die ESRS eine große geografische und organisatorische Reichweite.
Der Zweck hinter den Standards
Der Hauptzweck der ESRS besteht darin, die Konsistenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern. Durch standardisierte Offenlegungspflichten und den Ansatz der doppelten Wesentlichkeit ermöglichen die ESRS Investoren, Regulierungsbehörden und anderen Stakeholdern, sowohl die Auswirkungen eines Unternehmens auf Gesellschaft und Umwelt als auch die finanziellen Risiken und Chancen aus Nachhaltigkeitsthemen besser zu bewerten.
ESRS und der EU Green Deal
Die ESRS spielen eine zentrale Rolle bei der Unterstützung des Ziels des EU Green Deal, bis 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft zu erreichen. Indem Unternehmen offenlegen müssen, wie Nachhaltigkeitsaspekte in Strategie, Governance und operative Prozesse eingebettet sind, helfen die ESRS dabei, unternehmerisches Handeln an den Klima- und Umweltzielen der EU auszurichten und Kapital in Aktivitäten zu lenken, die den grünen Wandel unterstützen.
Das Verhältnis zwischen ESRS und CSRD
CSRD und ESRS sind eng miteinander verknüpft, übernehmen im EU-Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung jedoch unterschiedliche Rollen. Wer versteht, wie beide zusammenspielen, kann rechtliche Pflichten und Reporting-Anforderungen deutlich effizienter umsetzen.
Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist das EU-Gesetz, das festlegt, wer Nachhaltigkeitsinformationen berichten muss, wann berichtet werden muss und unter welchen rechtlichen Vorgaben dies zu erfolgen hat. Sie erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich und führt Prüfpflichten ein. Unternehmen können praxisnahe Tools und Leitlinien nutzen, um die CSRD wirksam umzusetzen, etwa Lösungen für das Datenmanagement und die Vorbereitung auditfähiger Offenlegungen.
Wer muss die ESRS einhalten?
Die ESRS-Compliance gilt im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für eine wachsende Zahl von Unternehmen. Zu verstehen, welche Organisationen in den Anwendungsbereich fallen, ist entscheidend, um Reporting-Prozesse zu planen, relevante Daten zu erfassen und die Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.
Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD
Alle großen EU-Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, müssen die ESRS anwenden: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 50 Millionen Euro Nettoumsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme. Dazu zählen auch börsennotierte Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse, die detaillierte Nachhaltigkeitsinformationen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance offenlegen müssen.
ESRS-Anforderungen für Nicht-EU-Unternehmen
Auch Nicht-EU-Unternehmen mit bedeutenden Aktivitäten in der EU, etwa Tochtergesellschaften mit mehr als 150 Millionen Euro Nettoumsatz innerhalb der EU, müssen ab dem Geschäftsjahr 2028 die ESRS-Standards anwenden. Diese Organisationen müssen ihre EU-Aktivitäten im Hinblick auf die Berichtspflichten bewerten und sicherstellen, dass sie im Zuge der schrittweisen CSRD-Umsetzung für internationale Unternehmen mit den Nachhaltigkeitserwartungen der EU im Einklang stehen.
Kommende Änderungen für KMU und branchenspezifische Standards
Seit Januar 2026 ist die ESRS-Berichterstattung für große Unternehmen bereits in Kraft. Börsennotierte KMU und andere kleinere Unternehmen, die von der CSRD betroffen sind, müssen sich nun auf den Beginn ihrer Berichtspflichten vorbereiten. Das erste Geschäftsjahr, für das börsennotierte KMU nach ESRS berichten müssen, beginnt 2026; die Offenlegung erfolgt dann 2027. Sie können die Berichterstattung jedoch weiterhin bis 2028 aufschieben.
Gleichzeitig werden branchenspezifische ESRS für Industrien mit hohem CO₂-Fußabdruck entwickelt, darunter Bergbau, Öl und Gas, Transport und Finanzwesen. Diese Standards wurden ursprünglich verschoben und werden nun voraussichtlich etwa Mitte 2026 finalisiert. Bis dahin gilt für alle Unternehmen weiterhin der sektorübergreifende ESRS-Standard, der branchenübergreifend anwendbar ist.
Darüber hinaus hat EFRAG einen freiwilligen ESRS-Rahmen für KMU eingeführt, die nicht unter die CSRD fallen. Damit können kleinere Unternehmen frühzeitig Reporting-Praktiken aufbauen, sich an den Erwartungen von Partnern oder Investoren ausrichten und sich auf eine mögliche spätere Berichtspflicht vorbereiten.
Die 12 ESRS-Standards auf einen Blick
Diese 12 Standards bilden die Grundlage der ESRS:
Allgemein
ESRS 1: Allgemeine Anforderungen
Legt die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitserklärungen im Rahmen der CSRD fest. Dieser Standard bildet die Grundlage, auf der alle weiteren Standards aufbauen.
ESRS 2: Allgemeine Angaben
Definiert allgemeine Offenlegungspflichten, die für alle Nachhaltigkeitsthemen gelten, und gibt die Struktur vor, nach der Unternehmen übergreifende Informationen offenlegen sollen.
Umwelt
ESRS E1: Klimawandel
Definiert die Anforderungen für die Berichterstattung zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, einschließlich Treibhausgasemissionen, Zielen und Transformationsplänen.
ESRS E2: Umweltverschmutzung
Umfasst Offenlegungspflichten in Bezug auf Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung und Kontrolle.
ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
Behandelt die Berichterstattung über wasserbezogene Auswirkungen, darunter Wasserverbrauch, Einleitungen und Auswirkungen auf marine Ökosysteme.
ESRS E4: Biodiversität und Ökosysteme
Legt Anforderungen für die Berichterstattung über Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme fest, einschließlich Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität.
ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Konzentriert sich auf die Berichterstattung über Ressourcennutzung, Praktiken der Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement.
Soziales
ESRS S1: Eigene Belegschaft
Umfasst die Berichterstattung über die eigene Belegschaft des Unternehmens, einschließlich Arbeitsbedingungen, Menschenrechten und Chancengleichheit.
ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Bezieht sich auf Offenlegungen zu Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette des Unternehmens, zum Beispiel bei Lieferanten und Geschäftspartnern.
ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
Legt Anforderungen für die Berichterstattung über Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften fest, darunter indigene Völker und lokale Gemeinschaften.
ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer
Umfasst Offenlegungspflichten zu den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf Verbraucher und Endnutzer, einschließlich Gesundheit und Sicherheit.
Governance
ESRS G1: Unternehmensführung und Geschäftspraktiken
Konzentriert sich auf die Berichterstattung zu Governance und Geschäftspraktiken, einschließlich ethischem Verhalten, Korruptionsbekämpfung und verantwortungsvollem Lobbying.
Was decken die Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards ab?
Die ESRS-Standards decken ein breites Spektrum an Themen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) ab.
- Die Umweltstandards befassen sich mit Klimaschutz und Klimaanpassung, Ressourcennutzung, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Praktiken der Kreislaufwirtschaft sowie dem Schutz der Biodiversität.
- Die Sozialstandards konzentrieren sich auf Menschenrechte, Arbeitspraktiken, Diversität und Inklusion, Gesundheit und Sicherheit sowie Auswirkungen auf Gemeinschaften.
- Die Governance-Standards verlangen Offenlegungen zur Unternehmensstruktur, zu Geschäftsethik, Korruptionsprävention, Risikomanagement sowie zu nachhaltigkeitsbezogenen Richtlinien und Zielen.
Zusammen stellen diese Standards sicher, dass Unternehmen ein umfassendes Bild ihrer Nachhaltigkeitsleistung, ihrer Auswirkungen und ihrer Strategien berichten und Stakeholdern dadurch transparente und vergleichbare Informationen bereitstellen.
Doppelte Wesentlichkeit: Das Herzstück der ESRS-Berichterstattung
Die doppelte Wesentlichkeit steht im Zentrum der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie spiegelt die Anforderung wider, dass Unternehmen sowohl die finanzielle Wesentlichkeit als auch die Impact-Wesentlichkeit berücksichtigen müssen.
Was ist doppelte Wesentlichkeit?
Die doppelte Wesentlichkeit trägt dem Umstand Rechnung, dass Nachhaltigkeitsberichterstattung über klassische Finanzkennzahlen hinausgehen muss. Sie verbindet zwei Perspektiven:
- Finanzielle Wesentlichkeit: die Bewertung von Risiken und Chancen, die Nachhaltigkeitsfaktoren wie Klimawandel oder Arbeitspraktiken für das Geschäftsmodell und die finanzielle Performance eines Unternehmens mit sich bringen.
- Impact-Wesentlichkeit: die Analyse der Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt, Gesellschaft und Stakeholder.
Dieser Ansatz stellt sicher, dass Unternehmen die gesamte Bandbreite ihres Nachhaltigkeits-Footprints erfassen und Investoren, Regulierungsbehörden sowie der Öffentlichkeit ein ganzheitliches Bild vermitteln.
So führen Sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch
Die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse umfasst mehrere Schritte: Zunächst werden potenzielle Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) identifiziert, die für das Unternehmen relevant sind. Anschließend werden ihre Auswirkungen auf das Unternehmen selbst sowie auf Stakeholder analysiert. Hinzu kommt der Dialog mit internen und externen Stakeholdern sowie die Priorisierung der Themen nach ihrer Relevanz.
Der Prozess kombiniert in der Regel quantitative Daten, qualitative Erkenntnisse und Szenarioanalysen, um eine belastbare, evidenzbasierte Bewertung zu ermöglichen, die sowohl strategische Entscheidungen als auch die Einhaltung der ESRS unterstützt.
Verfügbare EFRAG-Leitlinien und Tools
EFRAG stellt umfangreiche Leitlinien und praktische Tools bereit, um Unternehmen bei der Umsetzung der doppelten Wesentlichkeit im Einklang mit den ESRS zu unterstützen. Dazu gehören fachliche Hinweise, Vorlagen und branchenspezifische Leitfäden, mit denen Organisationen wesentliche Themen wirksam bewerten und ihre Berichterstattung an regulatorischen Anforderungen ausrichten können. Diese Ressourcen tragen dazu bei, dass Nachhaltigkeitsangaben konsistent, vergleichbar und glaubwürdig sind, und unterstützen eine transparente und belastbare Berichterstattung für Stakeholder.
Schritt für Schritt: So berichten Sie nach ESRS
Die Berichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) kann zunächst komplex wirken. Wenn man den Prozess jedoch in klare Schritte aufteilt, wird er deutlich besser handhabbar. Der folgende Leitfaden führt Sie durch die wichtigsten Phasen, um Compliance sicherzustellen und einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
1. Führen Sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch
Beginnen Sie mit einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach EFRAG IG 1. So identifizieren Sie, welche themenspezifischen Standards für Ihren Bericht relevant sind.
Beziehen Sie Stakeholder ein und prüfen Sie Ihre Geschäftsaktivitäten, Produkte und Beziehungen. Identifizieren Sie Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) – also sowohl, wie Nachhaltigkeitsthemen Ihr Unternehmen beeinflussen, als auch, wie Ihr Unternehmen Umwelt und Gesellschaft beeinflusst.
2. Analysieren Sie Ihre Wertschöpfungskette
Bewerten Sie Ihre vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette anhand von EFRAG IG 2. So verstehen Sie, welchen Einfluss die einzelnen Bereiche auf Ihre Berichterstattung haben. Wenn sich zum Beispiel Lieferanten auf die Biodiversität auswirken, ist eine Berichterstattung nach ESRS E4 erforderlich.
3. Identifizieren Sie wesentliche Themen und Datenpunkte
Auf Basis Ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse und der Bewertung Ihrer Wertschöpfungskette identifizieren Sie die wesentlichen Themen, die für Ihr Unternehmen am relevantesten sind. Für jedes wesentliche Thema prüfen Sie die entsprechenden Leitlinien, um zu verstehen, welche konkreten Datenpunkte und Offenlegungen erforderlich sind.
Zwar listet EFRAG über alle Standards hinweg mehr als 1.100 Datenpunkte auf, tatsächlich müssen Sie jedoch nur die allgemeinen Angaben sowie die Angaben zu den Themen erfassen und berichten, die für Ihr Unternehmen wesentlich sind. So bleibt Ihre Berichterstattung fokussiert und compliant, ohne unnötigen Datenerfassungsaufwand.
4. Erfassen und strukturieren Sie Ihre Daten
Sammeln Sie relevante Daten aus verschiedenen Abteilungen und Systemen und achten Sie dabei auf Konsistenz und Verlässlichkeit. Strukturieren Sie die Daten so, dass sie den ESRS-Anforderungen entsprechen und eine klare Offenlegung ermöglichen. Arbeiten Sie dabei eng mit Stakeholdern, Lieferanten und Partnern zusammen.
5. Erstellen Sie die allgemeinen und themenspezifischen Abschnitte des Berichts
Erstellen Sie einen eigenen Abschnitt für ESRS 1 und ESRS 2, die als querschnittliche Standards für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten. ESRS 1 definiert die allgemeinen Anforderungen und erläutert zentrale Konzepte und Prinzipien, die im gesamten Bericht einheitlich angewendet werden müssen. ESRS 2 deckt den Großteil der Berichterstattung ab und umfasst allgemeine Angaben in vier zentralen Bereichen: Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs), Governance, Strategie sowie Kennzahlen und Ziele. Dieser Abschnitt stellt sicher, dass Ihr Bericht die grundlegenden Anforderungen der ESRS erfüllt.
6. Validieren und finalisieren Sie Ihren Bericht
Prüfen Sie den Entwurf sorgfältig. Stellen Sie vor der Veröffentlichung sicher, dass der Bericht korrekt, regelkonform und verständlich ist.
7. Tools und Plattformen zur Unterstützung der ESRS-Berichterstattung
Digitale Tools können die ESRS-Berichterstattung deutlich vereinfachen – von der Datenerfassung bis zur Validierung. Carbmee EIS™ ist eine solche Plattform: Sie verknüpft Produkte, Standorte und Lieferketten, schafft Transparenz über Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen, ermöglicht auditfähige Compliance und liefert umsetzbare Erkenntnisse zur Dekarbonisierung.
Das KI-gestützte System hilft dabei, Emissions-Hotspots zu identifizieren, die Zusammenarbeit mit Lieferanten zu vereinfachen und Umweltdaten in einen strategischen Vorteil zu verwandeln. So wird Reporting schneller, präziser und zugleich wertvoller für fundierte Geschäftsentscheidungen.

Typische Herausforderungen beim ESRS-Reporting – und wie Sie sie lösen
Bei der Erhebung und Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten stoßen Unternehmen häufig auf wiederkehrende Herausforderungen. Mit den richtigen Tools, klaren Prozessen und fundierter Orientierung lassen sich diese Hürden jedoch überwinden – und Reporting kann vom Pflichtprogramm zum strategischen Vorteil werden.
Datenerhebung und Lücken in der Wertschöpfungskette
Die Erfassung verlässlicher Daten entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist oft die größte Herausforderung. Informationen fehlen, sind inkonsistent oder liegen isoliert in einzelnen Abteilungen und bei Lieferanten vor. Abhilfe schaffen digitale Tools und ESG-Plattformen, die Daten zentral bündeln, die Erhebung automatisieren und bestehende Lücken schließen. So wird eine vollständige und belastbare Berichterstattung möglich.
Fehlendes ESG-Wissen und interne Schulungslücken
Viele Organisationen verfügen intern noch nicht über ausreichend Expertise im Nachhaltigkeitsreporting. Teams fehlt oft das Wissen zu ESRS-Anforderungen oder grundlegenden ESG-Konzepten. Hier helfen gezielte Schulungen, eine enge bereichsübergreifende Zusammenarbeit und klare Leitlinien, um Kompetenzen aufzubauen und alle beteiligten Teams auf gemeinsame Reporting-Standards auszurichten.
Kosten- und Ressourcenaufwand
Die ESRS-Berichterstattung kann ressourcenintensiv sein – besonders in großen Organisationen mit komplexen Strukturen. Typische Herausforderungen sind hoher Zeitaufwand, Investitionen in Software und der Aufwand für die Validierung von Daten. Reduzieren lässt sich dies, indem Unternehmen wesentliche Themen priorisieren, automatisierte Reporting-Tools einsetzen und vorhandene Systeme nutzen, um manuelle Prozesse zu minimieren.
Regulatorische Entwicklungen im Blick behalten
Standards und Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickeln sich dynamisch weiter. Unternehmen müssen daher aktuelle ESRS-Änderungen, branchenspezifische Leitlinien und angrenzende EU-Regulierungen wie CSRD, CBAM und EUDR kontinuierlich beobachten. Wer diese Entwicklungen aktiv verfolgt und bei Bedarf Experten hinzuzieht, stellt sicher, dass die Berichterstattung regelkonform und belastbar bleibt.
ESRS FAQ
Was sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)?
Die ESRS sind verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die von EFRAG im Rahmen der CSRD entwickelt wurden. Sie legen fest, welche Informationen Unternehmen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen offenlegen müssen – einschließlich Kennzahlen, Zielen, Richtlinien und Transformationsplänen.
Wer muss die ESRS einhalten?
Große EU-Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, müssen die ESRS anwenden. Bestimmte Nicht-EU-Unternehmen mit wesentlichen Aktivitäten in der EU müssen ab 2028 ebenfalls berichten. Ausgewählte KMU beginnen voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2026 mit der Berichterstattung.
Worin liegt der Unterschied zwischen CSRD und ESRS?
Die CSRD ist die EU-Richtlinie, die festlegt, wer berichten muss und ab wann. Die ESRS sind die technischen Standards, die definieren, welche Informationen offengelegt werden müssen, um die Anforderungen der CSRD zu erfüllen.
Ist die ESRS-Berichterstattung für KMU verpflichtend?
Ja – abhängig davon, um welche Art von KMU es sich handelt. Börsennotierte KMU berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2026, mit Offenlegung im Jahr 2027. Eine Verschiebung bis 2028 ist möglich. Nicht börsennotierte KMU können sich an freiwilligen ESRS-Leitlinien orientieren.
Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit im Rahmen der ESRS?
Doppelte Wesentlichkeit bedeutet, dass Unternehmen sowohl darüber berichten müssen, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäft auswirken (finanzielle Wesentlichkeit), als auch darüber, wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt (Impact-Wesentlichkeit).
Verlangen die ESRS eine Scope-3-Berichterstattung?
Ja. Die ESRS verlangen die Berichterstattung zu Scope-1-, Scope-2- und relevanten Scope-3-Treibhausgasemissionen.
Wie bereite ich mich auf die ESRS-Compliance vor?
Die Vorbereitung auf ESRS-Compliance beginnt damit, wesentliche Themen, Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette und bestehende Datenlücken zu verstehen und verlässliche Nachhaltigkeitsdaten im gesamten Unternehmen zu erfassen. Carbmee EIS™ kann diesen Prozess vereinfachen und die Datenerhebung sowie das Reporting deutlich effizienter und besser handhabbar machen.
ESRS & Carbmee
Wenn es um ESRS-Reporting geht, ist Carbmee EIS™ als All-in-one-Lösung für Unternehmen jeder Größe konzipiert. Von der Datenerfassung über die Analyse bis hin zur gemeinsamen Umsetzung von Maßnahmen unterstützt Carbmee Unternehmen dabei:
- Umweltdaten über operative Prozesse und Lieferketten hinweg zu erfassen und zentral zu bündeln
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- Emissions-Hotspots und Reduktionspotenziale mithilfe KI-gestützter Analysen zu identifizieren
- die Zusammenarbeit mit Lieferanten und die Datenvalidierung zu vereinfachen
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