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    ESRS: Berichtspflicht sicher und effizient erfüllen

    Die ESRS legen fest, wie Unternehmen ihre Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung konsistent und prüfbar dokumentieren müssen. Was früher freiwillig war, ist heute EU-weit Pflicht. Erfahren Sie, was die Standards konkret fordern, wer betroffen ist und wie Sie die Anforderungen effizient erfüllen. So verwandeln Sie Compliance in einen echten strategischen Vorteil.

    8 Minuten Lesezeit
    carbmee European Sustainability Reporting Standards ESRS

    Was sind die ESRS?

    Welche Bedeutung haben die ESRS im European Green Deal?

    Was ist der Unterschied zwischen ESRS und CSRD?

    Wer muss die ESRS einhalten?

    ESRS: Übersicht der 12 Standards

    Was ist doppelte Wesentlichkeit und warum ist sie wichtig für die ESRS?

    So führen Sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch

    Verfügbare EFRAG-Leitlinien und Tools

    Was sind die größten Herausforderungen beim ESRS-Reporting – und wie lassen sie sich lösen?

    Schritt-für-Schritt zu einem ESRS-konformen Bericht

    ESRS-Reporting mit Carbmee – Schnell, präzise & audit-sicher

    ESRS: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Was sind die ESRS?

    Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind die verbindlichen Berichtsstandards der EU – entwickelt von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) und eng mit der CSRD verknüpft. Sie legen fest, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistung strukturiert, prüfbar und nach einheitlichen Vorgaben dokumentieren müssen. 

    Ziel der ESRS ist es, Nachhaltigkeitsinformationen EU-weit konsistent, vergleichbar und verlässlich zu machen. Durch standardisierte Datenpflichten und den Ansatz der doppelten Wesentlichkeit können Investoren, Regulierungsbehörden und Stakeholder die Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft – sowie die damit verbundenen finanziellen Risiken – fundiert bewerten. 

    Im Unterschied zu freiwilligen ESG-Frameworks sind die ESRS rechtlich verbindlich und unterliegen einer externen Prüfung.

    carbmee csrd cta de

    Welche Bedeutung haben die ESRS im European Green Deal?

    Die ESRS spielen eine zentrale Rolle bei der Unterstützung des Ziels des EU Green Deal, bis 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft zu erreichen. Indem Unternehmen offenlegen müssen, wie Nachhaltigkeitsaspekte in Strategie, Governance und operative Prozesse eingebettet sind, helfen die ESRS dabei, unternehmerisches Handeln an den Klima- und Umweltzielen der EU auszurichten und Kapital in Aktivitäten zu lenken, die den grünen Wandel unterstützen.

    Was ist der Unterschied zwischen ESRS und CSRD?

    CSRD und ESRS werden oft synonym verwendet – dabei übernehmen beide im EU-Rahmenwerk für nachhaltige Unternehmensberichterstattung klar unterschiedliche Rollen. 

    Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die EU-Richtlinie, die festlegt, wer berichtspflichtig ist, ab wann und unter welchen rechtlichen Vorgaben. Die ESRS sind die technischen Standards, die definieren, was und wie berichtet werden muss – also die konkrete Grundlage für jeden CSRD-konformen Nachhaltigkeitsbericht.

    Kurz gesagt: Die CSRD schafft die Pflicht, die ESRS liefern das Format. Wer beide versteht, kann Compliance-Anforderungen deutlich effizienter umsetzen – und Nachhaltigkeitsdaten gezielt als strategischen Hebel nutzen.

    Wer muss die ESRS einhalten?

    Die ESRS-Berichtspflicht gilt für alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen. Durch das Omnibus-I-Paket (in Kraft seit 18. März 2026) wurde dieser Anwendungsbereich grundlegend neu gefasst.

    Geschäftsjahre 2024–2026
    Berichtspflichtig sind ausschließlich große Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) – kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen – mit mehr als 500 Beschäftigten. Für das Geschäftsjahr 2024 galt in Deutschland mangels nationalem Umsetzungsgesetz noch die Pflicht zur nichtfinanziellen Erklärung nach §289c HGB. Mitgliedstaaten können Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz unter 450 Mio. EUR für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 von der Berichtspflicht befreien.

    Ab Geschäftsjahr 2027
    Berichtspflichtig sind Kapitalgesellschaften sowie Banken und Versicherungen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Mio. EUR – beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein. Das bisherige Zwei-von-drei-Kriterien-Modell entfällt vollständig. Die überarbeiteten, vereinfachten ESRS sollen ebenfalls ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten – mit der Möglichkeit einer freiwilligen Frühzeitanwendung ab dem 1. Januar 2026.

    KMU
    Kleine und mittlere Unternehmen sind durch Omnibus I dauerhaft aus dem CSRD-Anwendungsbereich ausgenommen. Für nicht berichtspflichtige KMU hat die EU-Kommission im Juli 2025 den freiwilligen VSME-Standard (Voluntary SME Standard) als Empfehlung veröffentlicht. Er ist schlanker und praxisorientierter als die ESRS und ermöglicht kleineren Unternehmen den Aufbau solider Reporting-Strukturen – auch ohne gesetzliche Pflicht.

    Nicht-EU-Unternehmen
    Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU können berichtspflichtig sein, wenn sie wesentliche Aktivitäten in der EU haben. Die genauen Voraussetzungen wurden durch Omnibus I angepasst und sind in Art. 40a der überarbeiteten EU-Bilanzrichtlinie geregelt.

    ESRS-Berichterstattung in Deutschland
    In Deutschland ist das CSRD-Umsetzungsgesetz Stand Mai 2026 noch nicht verabschiedet. Bis zur Verabschiedung gelten für bislang NFRD-pflichtige Unternehmen weiterhin die Vorschriften der §§ 289b ff. HGB. Die Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten läuft bis zum 19. März 2027.

    ESRS: Übersicht der 12 Standards

    Die ESRS-Standards decken ein breites Spektrum an Themen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) ab.

    • Allgemeine Angaben – übergreifende Grundsätze, Struktur und Offenlegungspflichten für alle berichtspflichtigen Unternehmen.
    • Umwelt – von Klimaschutz und Klimaanpassung über Biodiversität und Wasserressourcen bis hin zu Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft.
    • Soziales – Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Gesundheit und Sicherheit sowie Auswirkungen auf Gemeinschaften und Verbraucher.
    • Governance – Unternehmensführung, Geschäftsethik, Korruptionsprävention und nachhaltigkeitsbezogene Ziele.

    Allgemein

    ESRS 1: Allgemeine Anforderungen
    Legt die allgemeinen Grundsätze für die Erstellung und Darstellung von Nachhaltigkeitserklärungen im Rahmen der CSRD fest. Dieser Standard bildet die Grundlage, auf der alle weiteren Standards aufbauen.

    ESRS 2: Allgemeine Angaben
    Definiert allgemeine Offenlegungspflichten, die für alle Nachhaltigkeitsthemen gelten, und gibt die Struktur vor, nach der Unternehmen übergreifende Informationen offenlegen sollen.

    Umwelt

    ESRS E1: Klimawandel
    Definiert die Anforderungen für die Berichterstattung zu Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, einschließlich Treibhausgasemissionen, Zielen und Transformationsplänen.

    ESRS E2: Umweltverschmutzung
    Umfasst Offenlegungspflichten in Bezug auf Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung und Kontrolle.

    ESRS E3: Wasser- und Meeresressourcen
    Behandelt die Berichterstattung über wasserbezogene Auswirkungen, darunter Wasserverbrauch, Einleitungen und Auswirkungen auf marine Ökosysteme.

    ESRS E4: Biodiversität und Ökosysteme
    Legt Anforderungen für die Berichterstattung über Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme fest, einschließlich Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität.

    ESRS E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
    Konzentriert sich auf die Berichterstattung über Ressourcennutzung, Praktiken der Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement.

    Soziales

    ESRS S1: Eigene Belegschaft
    Umfasst die Berichterstattung über die eigene Belegschaft des Unternehmens, einschließlich Arbeitsbedingungen, Menschenrechten und Chancengleichheit.

    ESRS S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
    Bezieht sich auf Offenlegungen zu Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette des Unternehmens, zum Beispiel bei Lieferanten und Geschäftspartnern.

    ESRS S3: Betroffene Gemeinschaften
    Legt Anforderungen für die Berichterstattung über Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften fest, darunter indigene Völker und lokale Gemeinschaften.

    ESRS S4: Verbraucher und Endnutzer
    Umfasst Offenlegungspflichten zu den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf Verbraucher und Endnutzer, einschließlich Gesundheit und Sicherheit.

    Governance

    ESRS G1: Unternehmensführung und Geschäftspraktiken
    Konzentriert sich auf die Berichterstattung zu Governance und Geschäftspraktiken, einschließlich ethischem Verhalten, Korruptionsbekämpfung und verantwortungsvollem Lobbying.

    Hinweis: Gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2025/1416 dürfen Unternehmen der ersten Berichtswelle – also PIEs mit mehr als 500 Beschäftigten – vollständige Angaben zu ESRS E4, S2, S3 und S4 in den ersten drei Pflichtberichtsjahren weglassen, auch wenn diese Themen wesentlich sind. Die Mindestangaben nach ESRS 2.17 bleiben jedoch verpflichtend. Die Verordnung gilt direkt ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, ohne nationale Umsetzung.

    Was ist doppelte Wesentlichkeit und warum ist sie wichtig für die ESRS?

    Die doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality) steht im Zentrum der ESRS und geht weit über klassische Finanzkennzahlen hinaus. Sie verbindet zwei Perspektiven, die Unternehmen gleichzeitig berücksichtigen müssen:

    • Finanzielle Wesentlichkeit: Wie beeinflussen Nachhaltigkeitsthemen – etwa Klimarisiken oder Arbeitspraktiken – das Geschäftsmodell und die finanzielle Performance des Unternehmens?
    • Impact-Wesentlichkeit: Welche Auswirkungen hat die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf Umwelt, Gesellschaft und Stakeholder?

    Dieser Ansatz stellt sicher, dass Unternehmen die gesamte Bandbreite ihres Nachhaltigkeits-Footprints erfassen und Investoren, Regulierungsbehörden sowie der Öffentlichkeit ein vollständiges Bild vermitteln. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse bestimmen dabei direkt, über welche ESRS-Datenpunkte ein Unternehmen tatsächlich berichten muss – sie ist damit nicht nur eine Compliance-Anforderung, sondern der strategische Ausgangspunkt jeder ESRS-konformen Berichterstattung.

    So führen Sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch

    Die Wesentlichkeitsanalyse ist der erste und wichtigste Schritt jeder ESRS-konformen Berichterstattung. Der Prozess kombiniert quantitative Daten, qualitative Erkenntnisse und Szenarioanalysen – und folgt typischerweise diesen Schritten:

    1. ESG-Themen identifizieren: Potenzielle Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen erfassen, die für das Unternehmen und seine Wertschöpfungskette relevant sein könnten.

    2. Auswirkungen analysieren: Bewerten, wie diese Themen das Unternehmen finanziell beeinflussen – und welche Auswirkungen die eigene Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat.

    3. Stakeholder einbeziehen: Internen und externen Dialog führen, um relevante Perspektiven und Erwartungen zu erfassen.

    4. Themen priorisieren: Wesentliche Themen nach Relevanz und Auswirkungsgrad einordnen – das Ergebnis bestimmt, welche ESRS-Standards und Datenpunkte berichtspflichtig sind.

    5. Dokumentieren und validieren: Ergebnisse nachvollziehbar festhalten, um eine prüfungssichere Grundlage für die ESRS-Berichterstattung zu schaffen.

    Verfügbare EFRAG-Leitlinien und Tools

    EFRAG stellt praktische Hilfsmittel bereit, um Unternehmen bei der Umsetzung der doppelten Wesentlichkeit zu unterstützen – darunter fachliche Hinweise, Vorlagen und Implementierungsleitfäden (z. B. EFRAG IG 1 zur Wesentlichkeitsanalyse und EFRAG IG 2 zur Wertschöpfungskette). 

    Diese Ressourcen helfen dabei, wesentliche Themen strukturiert zu bewerten, relevante ESRS-Datenpunkte zu identifizieren und die Berichterstattung prüfungssicher aufzusetzen. Alle Leitlinien sind auf der EFRAG-Website frei zugänglich.

    Was sind die größten Herausforderungen beim ESRS-Reporting – und wie lassen sie sich lösen?

    Bei der Erhebung und Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten stoßen Unternehmen häufig auf dieselben Hürden. Mit den richtigen Tools, klaren Prozessen und fundierter Orientierung lassen sie sich jedoch gezielt angehen – und ESRS-Reporting kann vom Pflichtprogramm zum strategischen Vorteil werden.

    Datenerhebung und Lücken in der Wertschöpfungskette

    Die Erfassung verlässlicher Emissionsdaten entlang der gesamten Lieferkette ist oft die größte praktische Herausforderung. Informationen fehlen, sind inkonsistent oder liegen isoliert bei einzelnen Abteilungen und Lieferanten vor. Digitale ESG-Plattformen, die Daten zentral bündeln und die Erhebung automatisieren, schaffen hier die nötige Grundlage – für eine vollständige und prüfungssichere Berichterstattung.

    Fehlendes ESG-Wissen und interne Schulungslücken

    Viele Unternehmen verfügen intern noch nicht über ausreichend Expertise im Bereich ESRS und ESG-Reporting. Teams fehlt häufig das Wissen zu konkreten Anforderungen, Datenpunkten und Prozessen. Gezielte Schulungen, bereichsübergreifende Zusammenarbeit und klare interne Leitlinien helfen dabei, Kompetenzen aufzubauen und alle Beteiligten auf ein gemeinsames Niveau zu bringen.

    Kosten- und Ressourcenaufwand

    ESRS-Reporting kann ressourcenintensiv sein – besonders in großen Organisationen mit komplexen Strukturen. Hoher Zeitaufwand, Softwareinvestitionen und Validierungsaufwand sind typische Kostentreiber. Wer wesentliche Bereiche konsequent priorisiert, auf automatisierte Lösungen setzt und bestehende Systeme nutzt, reduziert den manuellen Aufwand erheblich.

    Regulatorische Entwicklungen im Blick behalten

    Die Anforderungen an die ESRS-Berichterstattung entwickeln sich dynamisch weiter – von der laufenden ESRS-Vereinfachung über das deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz bis hin zu angrenzenden Regulierungen wie CSRD, CBAM und EUDR. Wer diese Entwicklungen aktiv verfolgt und bei Bedarf externe Expertise hinzuzieht, stellt sicher, dass Prozesse und Berichte regelkonform bleiben.

    Schritt-für-Schritt zu einem ESRS-konformen Bericht

    Wenn Sie den Prozess der ESRS-Berichterstattung in klare Schritte aufteilen, behalten Sie den Überblick und stellen sicher, dass keine wesentlichen Anforderungen übersehen werden.

    1. Führen Sie eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch

    Beginnen Sie mit einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse nach EFRAG IG 1. Sie bestimmt, welche themenspezifischen ESRS-Standards für Ihr Unternehmen relevant sind. Beziehen Sie interne und externe Stakeholder ein, prüfen Sie Ihre Geschäftsaktivitäten und identifizieren Sie Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) – sowohl die Einflüsse von Nachhaltigkeitsthemen auf Ihr Unternehmen als auch die Auswirkungen Ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft.

    2. Analysieren Sie Ihre Lieferkette

    Bewerten Sie Ihre vor- und nachgelagerte Lieferkette anhand von EFRAG IG 2. So verstehen Sie, welchen Einfluss die einzelnen Bereiche auf Ihre Berichterstattung haben. Wenn sich zum Beispiel Lieferanten auf die Biodiversität auswirken, ist eine Berichterstattung nach ESRS E4 erforderlich.

    3. Identifizieren Sie wesentliche Themen und Datenpunkte

    Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse und der Wertschöpfungskettenanalyse bilden die Grundlage dafür, welche Standards und Datenpunkte für Ihr Unternehmen relevant sind. Prüfen Sie für jeden betroffenen Bereich die entsprechenden EFRAG-Leitlinien, um die konkreten Anforderungen zu verstehen.

    Wichtig: Obwohl EFRAG über alle Standards hinweg mehr als 1.000 Datenpunkte auflistet, müssen nur die allgemeinen Angaben sowie die Angaben zu wesentlichen Bereichen erfasst werden. So bleibt Ihre ESRS-Berichterstattung fokussiert und compliant, ohne unnötigen Datenerfassungsaufwand.

    4. Erfassen und strukturieren Sie Ihre Daten

    Sammeln Sie relevante Daten aus verschiedenen Abteilungen und Systemen – mit besonderem Augenmerk auf Konsistenz und Verlässlichkeit. Stellen Sie sicher, dass sie den ESRS-Anforderungen entsprechen und eine prüfungssichere Darstellung ermöglichen. Arbeiten Sie dabei eng mit Stakeholdern, Lieferanten und Partnern zusammen. 

    5. Erstellen Sie den ESRS-Bericht

    Erstellen Sie einen eigenen Abschnitt für ESRS 1 und ESRS 2, die als querschnittliche Standards für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten. ESRS 1 definiert die allgemeinen Anforderungen und erläutert zentrale Konzepte und Prinzipien, die im gesamten Bericht einheitlich angewendet werden müssen. ESRS 2 deckt den Großteil der Berichterstattung ab und umfasst allgemeine Angaben in vier zentralen Bereichen: Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs), Governance, Strategie sowie Kennzahlen und Ziele. Dieser Abschnitt stellt sicher, dass Ihr Bericht die grundlegenden Anforderungen der ESRS erfüllt.

    6. Validieren und finalisieren Sie Ihren Bericht

    Prüfen Sie den ESRS-Bericht sorgfältig und stellen Sie vor der Veröffentlichung sicher, dass der er korrekt, regelkonform und verständlich ist.

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    ESRS: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Wer muss die ESRS einhalten?

    Nach dem Omnibus-I-Paket (in Kraft seit März 2026) sind für die Geschäftsjahre 2024–2026 ausschließlich große Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) mit mehr als 500 Beschäftigten berichtspflichtig. Ab Geschäftsjahr 2027 gilt: mehr als 1.000 Beschäftigte und über 450 Mio. EUR Jahresumsatz – beide Kriterien kumulativ. KMU sind dauerhaft ausgenommen. Nicht-EU-Unternehmen mit wesentlichen Aktivitäten in der EU können ebenfalls berichtspflichtig sein – die genauen Voraussetzungen regelt Art. 40a der überarbeiteten EU-Bilanzrichtlinie.

    Ist die ESRS-Berichterstattung für KMU verpflichtend?

    Ja – abhängig davon, um welche Art von KMU es sich handelt. Börsennotierte KMU berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2026, mit Offenlegung im Jahr 2027. Eine Verschiebung bis 2028 ist möglich. Nicht börsennotierte KMU können sich an freiwilligen ESRS-Leitlinien orientieren.

    Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit im Rahmen der ESRS?

    Doppelte Wesentlichkeit bedeutet, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsthemen aus zwei Perspektiven bewerten müssen: wie sie das eigene Geschäft finanziell beeinflussen (finanzielle Wesentlichkeit) und welche Auswirkungen die eigene Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat (Impact-Wesentlichkeit). Die Ergebnisse bestimmen, über welche ESRS-Datenpunkte tatsächlich berichtet werden muss.

    Verlangen die ESRS eine Scope-3-Berichterstattung?

    Ja. Die ESRS verlangen die Berichterstattung zu Scope 1, 2 und 3. Gerade Scope-3-Emissionen machen bei Industrieunternehmen oft mehr als 70 % der gesamten CO₂-Bilanz aus – eine belastbare Datenbasis auf Lieferanten- und Produktebene ist daher keine Option, sondern Voraussetzung.

    Wie bereite ich mich auf die ESRS-Compliance vor?

    Die Vorbereitung beginnt mit einer strukturierten Wesentlichkeitsanalyse, der Bewertung der eigenen Wertschöpfungskette und der Identifikation bestehender Datenlücken – insbesondere zu Scope-3-Emissionen. carbmee EIS™ unterstützt diesen Prozess durch automatisierte Datenerfassung, KI-gestützte Hotspot-Analyse und audit-sichere Compliance, ganz ohne internen Mehraufwand.

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