What is CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, ist das neue regulatorische Rahmenwerk der EU, das Unternehmen verpflichtet, ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen standardisiert und transparent offenzulegen. Sie markiert einen grundlegenden Wandel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und ersetzt die frühere Non-Financial Reporting Directive (NFRD), wobei sowohl der Anwendungsbereich als auch die Tiefe der Berichtspflichten ausgeweitet werden.
Die CSRD soll die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen stärken, indem Nachhaltigkeitsinformationen vergleichbarer und verlässlicher gemacht werden. Ihr Ziel ist es sicherzustellen, dass Investoren und andere Stakeholder fundiertere Entscheidungen auf Basis des ökologischen und sozialen Fußabdrucks einer Organisation treffen können. Von Emissionen bis Diversität deckt die CSRD ein breites Spektrum an Themen ab, die unter das ESG-Dach fallen.

Corporate Sustainability Reporting Directive, einfach erklärt
Die CSRD gilt für große Unternehmen und börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der Europäischen Union tätig sind. Konkret betrifft sie Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 25 Millionen Euro Vermögenswerte oder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Börsennotierte KMU werden in den kommenden Jahren ebenfalls in den Geltungsbereich einbezogen, während Kleinstunternehmen derzeit ausgenommen sind.
Im Kern verpflichtet die Richtlinie Unternehmen dazu, öffentlich offenzulegen, wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt auswirkt. Sie führt das Konzept der doppelten Wesentlichkeit ein, das Organisationen dazu verpflichtet, sowohl darüber zu berichten, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihre finanzielle Performance auswirken, als auch darüber, wie ihre Aktivitäten Umwelt und Gesellschaft beeinflussen. Diese ganzheitliche Perspektive ist einer der transformativsten Aspekte der CSRD.
Anforderungen an das CSRD-Reporting
Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) befolgen, die konkrete Offenlegungspflichten über ein breites Spektrum von ESG-Themen definieren. Dazu gehören Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Abfallaufkommen, Auswirkungen auf die Biodiversität, soziale Verantwortung und Governance-Praktiken.
Die Richtlinie wird schrittweise eingeführt, um Organisationen Zeit zur Anpassung zu geben. Die Berichtspflichten beginnen im Jahr 2025 für große Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, und decken das Geschäftsjahr 2024 ab. Andere große Unternehmen starten 2026, und börsennotierte KMU müssen ab 2027 berichten. Die Berichte müssen in den Lagebericht integriert werden und unterliegen einer externen Prüfung. Das bedeutet, Unternehmen müssen sowohl die Qualität als auch die Auditierbarkeit ihrer Daten sicherstellen.
Was ist die SFDR?
Einer der Hauptzwecke der EU-Taxonomie besteht darin, Greenwashing zu bekämpfen – also „eine Marketingtaktik, mit der Menschen glauben gemacht werden soll, die Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftspraktiken einer Organisation seien umweltfreundlicher, als sie tatsächlich sind“. Durch messbare, wissenschaftsbasierte Standards begegnet die EU diesem Problem und ermöglicht es Unternehmen, Investoren und Banken, Nachhaltigkeitsleistungen konsistent zu bewerten. Gleichzeitig lenkt die Taxonomie Kapitalflüsse, indem sie Investitionen und Finanzierungen in Aktivitäten steuert, die tatsächlich einen positiven Umwelteffekt haben, und so sicherstellt, dass Finanzmittel den Übergang zu einer nachhaltigen, kohlenstoffarmen Wirtschaft unterstützen. Mehr zum Hintergrund von Greenwashing finden Sie hier.
Sustainable Finance Disclosure Regulation, erklärt
Die SFDR gilt spezifisch für Finanzmarktteilnehmer wie Vermögensverwalter, Investmentfirmen, Versicherungen und Pensionsfonds, die innerhalb der Europäischen Union tätig sind. Sie gilt nicht unmittelbar für Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, auch wenn diese Unternehmen häufig die zugrunde liegenden Daten liefern, auf die Finanzinstitute angewiesen sind.
Die im März 2021 eingeführte SFDR markiert eine wesentliche Weiterentwicklung des EU-Ansatzes zur nachhaltigen Finanzierung. Sie verpflichtet Finanzinstitute dazu, ihre Produkte auf Basis ihrer Nachhaltigkeitsmerkmale zu kategorisieren und sowohl Offenlegungen auf Unternehmensebene als auch auf Produktebene zu ESG-Themen zu veröffentlichen.
SFDR-Offenlegungskategorien
Unter der SFDR werden Finanzprodukte in drei Kategorien eingeteilt: Artikel 6, Artikel 8 und Artikel 9.
- Artikel-6-Produkte berücksichtigen ESG-Risiken in Investitionsentscheidungen, bewerben aber keine ESG-Merkmale aktiv.
- Artikel-8-Produkte bewerben ökologische oder soziale Merkmale, vorausgesetzt, dass die Unternehmen, in die investiert wird, gute Governance-Praktiken einhalten.
- Artikel-9-Produkte haben ein klares nachhaltiges Investitionsziel, etwa Investitionen in saubere Energie oder sozialen Wohnungsbau.
Zusätzlich zu diesen Klassifizierungen führt die SFDR auch das Konzept der Principal Adverse Impacts (PAIs) ein. Gemeint sind damit negative Auswirkungen, die Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben können. Finanzinstitute müssen offenlegen, wie sie diese Auswirkungen berücksichtigen, und relevante Kennzahlen über ökologische und soziale Dimensionen hinweg bereitstellen.
CSRD vs. SFDR: Ein direkter Vergleich
Um klarer zu machen, worin sich diese beiden Rahmenwerke unterscheiden, lohnt sich ein direkter Vergleich. Obwohl sie häufig gemeinsam diskutiert werden, richten sie sich an unterschiedliche Zielgruppen, verwenden unterschiedliche Reporting-Standards und verfolgen unterschiedliche Ziele.
Diese Übersicht zeigt, dass beide Regulierungen zwar mehr Nachhaltigkeitstransparenz schaffen sollen, dies aber aus unterschiedlichen Perspektiven tun. Die CSRD betrachtet den Nachhaltigkeitsfußabdruck der Unternehmen selbst, während sich die SFDR darauf konzentriert, wie Finanzprodukte zu Nachhaltigkeitszielen beitragen oder ihnen entgegenwirken.
Aspekt | CSRD | SFDR |
|---|---|---|
Gilt für | Große Unternehmen, börsennotierte KMU und Unternehmen von öffentlichem Interesse | Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater |
Zweck | Mehr Transparenz in Bezug auf unternehmerische Nachhaltigkeit und Umweltauswirkungen schaffen | Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzprodukten und Investmentfonds sicherstellen |
Anwendungsbereich | Fokussiert auf ESG-Auswirkungen und -Risiken auf Unternehmensebene | Fokussiert auf ESG-Performance und -Risiken auf Produkt- und Portfolioebene |
Rahmenwerk | Gesteuert durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) | Gesteuert durch die Offenlegungsanforderungen nach SFDR Level 1 und Level 2 |
Schlüsselkonzept | Doppelte Wesentlichkeit (wie die Welt auf das Unternehmen wirkt und wie das Unternehmen auf die Welt wirkt) | Principal Adverse Impacts (PAIs) (Identifikation negativer Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeit) |
Reporting-Format | Als eigener Abschnitt im jährlichen Lagebericht enthalten | Auf Websites veröffentlicht und in formale Fondsdokumentation aufgenommen |
Inkrafttreten | Stufenweiser Rollout ab 2025 für die meisten großen Unternehmen | Bereits seit März 2021 in Kraft |
Wie CSRD und SFDR zusammenhängen
Obwohl CSRD und SFDR auf unterschiedliche Stakeholder abzielen, sind sie eng miteinander verknüpft. Eine der wichtigsten Verbindungen zwischen beiden ist die Nutzung gemeinsamer Daten. Finanzmarktteilnehmer, die die SFDR einhalten müssen, sind häufig auf Nachhaltigkeitsdaten der Unternehmen angewiesen, in die sie investieren – Daten also, die unter der CSRD offengelegt werden.
Diese wechselseitige Abhängigkeit schafft einen starken Anreiz für Unternehmen und Investoren, ihre ESG-Datenmanagementpraktiken aufeinander abzustimmen. Wenn Unternehmen unter der CSRD korrekt und umfassend berichten, wird es für Finanzinstitute leichter, ihre SFDR-Pflichten zu erfüllen. Auf diese Weise verstärken sich beide Rahmenwerke gegenseitig und tragen zu einem transparenteren und verlässlicheren ESG-Ökosystem bei.
Gemeinsame Ziele und Rahmenwerke
Sowohl die CSRD als auch die SFDR sind zentrale Bestandteile der breiteren Sustainable-Finance-Strategie der EU. Zusammen mit der EU-Taxonomie-Verordnung bilden sie ein Dreieck politischer Instrumente, das Kapital in nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten lenken soll.
Zu ihren gemeinsamen Zielen zählen mehr ESG-Transparenz, die Standardisierung von Nachhaltigkeitsdaten und die Verringerung des Greenwashing-Risikos. Darüber hinaus sollen sie einen klareren Blick auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken ermöglichen – sowohl für Unternehmen als auch für Investoren. Wer die regulatorische Gesamtsicht vertiefen will, findet sie im EU-Klimavorschriften-Leitfaden.
Überlappende Datenpunkte
Viele Nachhaltigkeitsindikatoren sind sowohl für CSRD als auch für SFDR relevant. Dazu zählen unter anderem:
- Treibhausgasemissionen (Scope 1, 2 und 3)
- Energieverbrauch aus erneuerbaren und nicht erneuerbaren Quellen
- Geschlechterdiversität in Governance-Gremien
- Gender Pay Gap
- Exponierung gegenüber fossilen Brennstoffen
- Abfallaufkommen, einschließlich gefährlicher und radioaktiver Abfälle
- Menschenrechtsverletzungen und die Einhaltung von OECD- und UN-Prinzipien
Diese Überschneidung bedeutet, dass Daten, die für das CSRD-Reporting erhoben werden, oft auch für die SFDR-Compliance wiederverwendet werden können – und umgekehrt. Allerdings ist die Abstimmung dieser Offenlegungen nicht immer unkompliziert.
Reporting-Herausforderungen: Warum die Abstimmung von CSRD und SFDR nicht so einfach ist
Auch wenn die Idee attraktiv klingt, Daten zwischen CSRD und SFDR wiederzuverwenden, ist die Realität komplexer. Eine große Herausforderung besteht darin, dass die beiden Regulierungen unterschiedliche Begriffe und Bewertungskriterien verwenden – selbst bei ähnlichen Indikatoren. Das kann zu Verwirrung und höherem Aufwand für ESG-Teams führen, die Offenlegungen aufeinander abstimmen möchten.
Ein weiteres Thema ist die Wesentlichkeit. Die CSRD verlangt eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, was bedeutet, dass Unternehmen nur über Nachhaltigkeitsthemen berichten, die als wesentlich relevant eingestuft werden. Die SFDR hingegen verlangt die Offenlegung spezifischer PAI-Indikatoren – unabhängig von ihrer Wesentlichkeit. Dadurch kann eine Datenlücke zwischen dem entstehen, was Unternehmen berichten, und dem, was Finanzinstitute benötigen.
Unternehmen, die nicht direkt der SFDR unterliegen, können dennoch von Investoren aufgefordert werden, SFDR-konforme Daten bereitzustellen. Ohne die richtigen Tools kann das manuelle Sammeln und Abstimmen dieser Daten extrem zeitaufwendig und fehleranfällig sein. Genau deshalb wird ein strukturierter Ansatz für Nachhaltigkeits- und CO2-Emissionsmanagement in Unternehmen immer wichtiger.
Wie Carbmee hilft, dieses Problem zu lösen
Bei Carbmee verstehen wir ESG-Compliance nicht nur als Reporting-Aufgabe, sondern vor allem als Datenherausforderung. Unsere Lösung für Nachhaltigkeits-Compliance ohne Kompromisse hilft Organisationen, ihre ESG-Datenerhebung zu optimieren, Kennzahlen über mehrere Rahmenwerke hinweg aufeinander abzustimmen und manuellen Aufwand zu reduzieren. Durch die Automatisierung der Datenverarbeitung und die Identifikation von Überschneidungen zwischen CSRD- und SFDR-Anforderungen befähigt die Plattform von Carbmee Unternehmen dazu, auditfähige Berichte zu erstellen und gleichzeitig die Anforderungen finanzieller Stakeholder zu unterstützen.
Ganz gleich, ob Sie Ihren ersten CSRD-Bericht vorbereiten oder Daten für SFDR-konforme Investoren bereitstellen möchten – Carbmee kann Ihnen dabei helfen, einen einheitlichen, skalierbaren Prozess für die Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen.
Welche Rolle spielt die EU-Taxonomie dabei?
Die EU-Taxonomie ist die Grundlage dafür, zu verstehen, was als ökologisch nachhaltige Aktivität gilt. Sie liefert klare Definitionen und technische Bewertungskriterien, um festzustellen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu den Klima- und Umweltzielen der EU leistet.
Sowohl die CSRD als auch die SFDR integrieren die EU-Taxonomie. Unter der CSRD müssen Unternehmen berichten, welcher Anteil ihres Umsatzes, ihrer Investitionsausgaben und ihrer operativen Ausgaben mit taxonomiekonformen Aktivitäten übereinstimmt. Unter der SFDR müssen Finanzprodukte, die ökologische Merkmale fördern oder Nachhaltigkeitsziele verfolgen, den Anteil ihrer Investitionen in taxonomiekonforme Aktivitäten offenlegen.
Indem sie eine gemeinsame Sprache für Nachhaltigkeit bereitstellt, ermöglicht die EU-Taxonomie ein konsistentes Reporting über beide regulatorischen Rahmenwerke hinweg. Für eine vertiefte Auseinandersetzung empfehlen wir den Leitfaden zur EU-Taxonomie-Verordnung.
Zeitplan: Wann müssen Sie compliant sein?
Den Compliance-Zeitplan zu verstehen, ist entscheidend, um Sanktionen zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
- Die SFDR ist im März 2021 in Kraft getreten. Die Level-2-Offenlegungen wurden im Januar 2023 verpflichtend.
- Die CSRD gilt ab 2025 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterlagen (Reporting auf Basis der Daten aus 2024).
- Andere große Unternehmen müssen ab 2026 berichten (für das Geschäftsjahr 2025)
- Börsennotierte KMU müssen ab 2027 compliant sein (für das Geschäftsjahr 2026).
Offenlegungen zur EU-Taxonomie sind für einige Unternehmen bereits verpflichtend und werden parallel zur Einführung der CSRD weiter ausgeweitet.
Eine zukunftssichere ESG-Reporting-Strategie aufbauen
CSRD und SFDR sind nicht einfach isolierte Compliance-Pflichten. Gemeinsam bilden sie das Rückgrat des Anspruchs der EU, ein nachhaltiges, transparentes und vertrauenswürdiges Finanzsystem zu schaffen. Auch wenn sie unterschiedliche Anwendungsbereiche haben und für verschiedene Arten von Organisationen gelten, sind sie in Zielsetzung und praktischer Umsetzung eng miteinander verbunden.
Wenn Sie ihre Unterschiede und Überschneidungen verstehen, kann Ihre Organisation eine kohärentere ESG-Reporting-Strategie aufbauen. Entscheidend ist, frühzeitig in die Abstimmung Ihrer Datensysteme zu investieren, doppelte Wesentlichkeit zu verstehen und Werkzeuge zu nutzen, die Komplexität reduzieren.
Mit Plattformen wie Carbmee können Unternehmen ihre CSRD-Pflichten effizient erfüllen und gleichzeitig die Anforderungen von Investoren unter der SFDR unterstützen.

Häufig gestellte Fragen
Was ist der Hauptunterschied zwischen CSRD und SFDR?
Die CSRD gilt für Unternehmen und fokussiert sich auf Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb ihrer eigenen Geschäftstätigkeit. Die SFDR gilt für Finanzmarktteilnehmer und fokussiert sich auf die Offenlegung, wie ihre Finanzprodukte Nachhaltigkeit beeinflussen.
Sind CSRD und SFDR verpflichtend?
Ja. Beide Regulierungen sind unter EU-Recht verpflichtend. Die CSRD betrifft Unternehmen auf Basis von Größe und öffentlichem Interesse. Die SFDR betrifft Finanzmarktteilnehmer, die in der EU tätig sind.
Wie hängen CSRD und SFDR zusammen?
Sie sind über gemeinsame ESG-Daten miteinander verbunden. Unternehmen berichten Nachhaltigkeitsdaten unter der CSRD, die Finanzinstitute dann nutzen, um SFDR-Offenlegungspflichten zu erfüllen.
Was bedeutet doppelte Wesentlichkeit in der CSRD?
Doppelte Wesentlichkeit bedeutet, dass Unternehmen darüber berichten müssen, wie Nachhaltigkeitsthemen ihr Geschäft beeinflussen und wie ihre Geschäftstätigkeit Menschen und Umwelt beeinflusst.
Was bedeuten Artikel 6, 8 und 9 in der SFDR?
Damit sind Kategorien von Finanzprodukten gemeint. Artikel 6 hat keinen ESG-Fokus, Artikel 8 fördert ESG-Merkmale und Artikel 9 verfolgt ein nachhaltiges Investitionsziel.
Was ist, wenn mein Unternehmen noch nicht unter die CSRD fällt?
Selbst wenn Sie derzeit noch nicht der CSRD unterliegen, können Investoren oder Kunden bereits Nachhaltigkeitsdaten von Ihnen anfordern. Eine frühzeitige Vorbereitung ist daher sehr zu empfehlen.



