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SFDR: Der vollständige Leitfaden zur Sustainable Finance Disclosure Regulation

Definition: Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist eine EU-Verordnung, die Finanzmarktteilnehmer und -berater dazu verpflichtet, offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken integrieren und ökologische sowie soziale Auswirkungen in ihren Anlageentscheidungen und Finanzprodukten berücksichtigen.

Ziel: Ihr Hauptziel ist es, die Transparenz zu erhöhen, Greenwashing zu verhindern und Kapital in nachhaltigere wirtschaftliche Aktivitäten zu lenken, indem sichergestellt wird, dass Nachhaltigkeitsinformationen konsistent, vergleichbar und für Anleger entscheidungserheblich sind.

Die SFDR stellt eine strukturelle Transformation im europäischen nachhaltigen Finanzwesen dar. Erforschen Sie ihre Klassifizierungen, Offenlegungspflichten sowie praktischen Auswirkungen und lernen Sie, wie Sie die Compliance mit Klarheit und Zuversicht meistern.

8 Minuten Lesezeit
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Was ist die SFDR?

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) – im Deutschen auch als Offenlegungsverordnung bekannt – ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeit im Finanzsektor zu erhöhen.

SFDR in einfachen Worten erklärt

Einfach ausgedrückt verpflichtet die SFDR Finanzinstitute dazu, zu erklären, wie nachhaltig ihre Investitionen wirklich sind. Sie klärt darüber auf, ob und wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) bei Anlageentscheidungen berücksichtigt werden, und stellt sicher, dass Nachhaltigkeitsversprechen durch konsistente, transparente Offenlegungen belegt werden.

Das Ziel hinter der SFDR

Das primäre Ziel der SFDR ist es, Kapital in nachhaltigere Wirtschaftsaktivitäten umzulenken, indem Nachhaltigkeitsinformationen zuverlässig und vergleichbar gemacht werden. Durch die Erhöhung der Transparenz ermöglicht die SFDR es Anlegern, Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen besser einzuschätzen, während Finanzinstitute dazu ermutigt werden, ESG-Aspekte in ihre Entscheidungsprozesse zu integrieren.


Wer muss die Verordnung einhalten?

Die SFDR gilt für Finanzmarktteilnehmer wie Vermögensverwalter, Pensionsfonds und Anbieter von versicherungsbasierten Anlageprodukten sowie für Finanzberater, die in der EU Anlage- oder Versicherungsberatung anbieten. Sie betrifft auch Unternehmen aus Drittländern, die in der EU tätig sind, sofern ihre Finanzprodukte auf dem EU-Markt vertrieben oder Anlegern in der EU zugänglich gemacht werden. Diese müssen dieselben Offenlegungsstandards erfüllen.

Warum die SFDR wichtig ist

Die SFDR spielt eine entscheidende Rolle dabei, Nachhaltigkeitsinformationen auf den Finanzmärkten transparenter, vergleichbarer und glaubwürdiger zu machen. Durch die Standardisierung der Offenlegungen stärkt sie das Vertrauen, verringert das Risiko von Greenwashing und unterstützt das Wachstum nachhaltiger Finanzen in der gesamten EU.

ESG-Transparenz und Anlegervertrauen

Die SFDR verbessert die ESG-Transparenz, indem sie klare und konsistente Angaben darüber verlangt, wie Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen bei Anlageentscheidungen berücksichtigt werden. Dies ermöglicht es Anlegern, fundiertere Entscheidungen zu treffen, und schafft Vertrauen, da Nachhaltigkeitsbehauptungen durch vergleichbare und zuverlässige Daten gestützt werden.


Bekämpfung von Greenwashing im Finanzwesen

Durch die Festlegung verbindlicher Offenlegungspflichten hilft die SFDR dabei, irreführende oder übertriebene Nachhaltigkeitsversprechen zu verhindern. Finanzmarktteilnehmer müssen die Nachhaltigkeitsmerkmale ihrer Produkte klar erläutern, was Unklarheiten beseitigt und die Verantwortlichkeit im gesamten Finanzsektor erhöht.


Zugang zu Kapital & Märkte für nachhaltiges Investieren

Die Einhaltung der SFDR verbessert den Zugang zu Kapital, indem Finanzprodukte mit der wachsenden Nachfrage nach nachhaltigen Investitionen in Einklang gebracht werden. Transparente und glaubwürdige Offenlegungen machen es für Anleger einfacher, nachhaltige Produkte zu identifizieren, was den Kapitalfluss in Unternehmen und Aktivitäten unterstützt, die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

SFDR-Klassifizierungen

Organisationstyp

Bezogene EU-Richtlinie

AIFM

Richtlinie 2011/61/EU, Artikel 23

Versicherungsunternehmen

Richtlinie 2009/138/EG, Artikel 185, oder Richtlinie (EU) 2016/97, Artikel 29

EBAV (Einrichtungen der betriebl. Altersversorgung)

Richtlinie (EU) 2016/2341, Artikel 41

Verwalter von Risikokapitalfonds

Verordnung (EU) Nr. 345/2013, Artikel 13

Fonds für soziales Unternehmertum

Verordnung (EU) Nr. 346/2013, Artikel 14

Rentenprodukte

Vorvertragliche Offenlegung erforderlich

OGAW-Verwaltungsgesellschaften

Richtlinie 2009/65/EG, Artikel 69

Wertpapierfirmen oder -berater

Richtlinie 2014/65/EU, Artikel 24

Kreditinstitute oder -berater

Richtlinie 2014/65/EU, Artikel 24

Versicherungsvermittler

Richtlinie (EU) 2016/97, Artikel 29

AIFM oder ELTIF

Verordnung (EU) 2015/760, Artikel 23

PEPP-Anbieter

Verordnung (EU) 2019/1238, Artikel 26

Artikel 6 erklärt – Alle Finanzprodukte

Artikel 6 der SFDR legt die grundlegenden Offenlegungspflichten für alle Finanzprodukte fest. Er verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und -berater zu erläutern, wie Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen integriert werden oder – falls diese als nicht relevant erachtet werden – dies klar zu begründen. Ziel ist Transparenz darüber, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden.


Artikel 8 erklärt – Produkte, die ESG-Merkmale bewerben

Artikel 8 gilt für Finanzprodukte, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben. Anbieter müssen offenlegen, wie diese Merkmale erreicht werden, einschließlich der Methoden, Datenquellen und etwaiger relevanter Benchmarks oder Indizes, die zur Leistungsmessung herangezogen werden.


Artikel 9 erklärt – Produkte mit nachhaltiger Investition als Ziel

Artikel 9 umfasst Finanzprodukte, die eine nachhaltige Investition als ausdrückliches Ziel verfolgen. Er erfordert detaillierte vorvertragliche Offenlegungen zu den Anlagezielen, Nachhaltigkeitsmethoden und Messansätzen, einschließlich Erläuterungen dazu, wie sich ein auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Index von einer breiten Markt-Benchmark unterscheidet.

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SFDR-Offenlegungspflichten

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) etabliert einen standardisierten Rahmen für Nachhaltigkeitsberichte im gesamten Finanzsektor. Ihre Anforderungen zielen darauf ab, die Transparenz darüber zu verbessern, wie Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen sowohl auf Unternehmensebene als auch auf Produktebene berücksichtigt werden.


Offenlegungen auf Unternehmensebene (Artikel 4)

Artikel 4 verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und -berater offenzulegen, wie sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAIs) von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene berücksichtigen. Organisationen müssen entweder über ihre Sorgfaltspflichtstrategien in Bezug auf PAIs berichten oder erklären, warum PAIs nicht berücksichtigt werden und ob sie beabsichtigen, dies künftig zu tun.


Offenlegungen auf Produktebene (Artikel 7)

Artikel 7 konzentriert sich auf Nachhaltigkeitsberichte auf der Ebene des Finanzprodukts. Er fordert Transparenz darüber, ob und wie ein spezifisches Produkt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, um Konsistenz zwischen den Zusagen auf Unternehmensebene und den einzelnen Produktangaben zu gewährleisten.


Principal Adverse Impacts (PAI) – Was Sie wissen müssen

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAIs) beziehen sich auf die negativen Effekte, die Anlageentscheidungen auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren haben können, wie etwa Emissionen, Biodiversität oder soziale Belange. Unter der SFDR müssen bestimmte Organisationen diese Auswirkungen anhand definierter Indikatoren messen, überwachen und offenlegen oder klar erklären, warum sie dies nicht tun.


Vorvertragliche und Website-Offenlegungen

Die SFDR schreibt vor, dass nachhaltigkeitsbezogene Informationen sowohl vor einer Anlageentscheidung als auch auf der Website einer Organisation offengelegt werden müssen. Diese Angaben müssen erläutern, wie Nachhaltigkeitsrisiken, -auswirkungen und -merkmale adressiert werden, um Transparenz, Vergleichbarkeit und den dauerhaften öffentlichen Zugang zu relevanten ESG-Informationen zu gewährleisten.

SFDR-Zeitplan & wichtige regulatorische Updates

  • 20. November 2025: Legislativvorschlag Vorschlag für eine Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosures Regulation (SFDR).
  • 2. Mai 2025: Aufruf zur Beweisaufnahme (Call for Evidence) Aufruf zur Beweisaufnahme zur Überarbeitung der EU-Vorschriften über Nachhaltigkeitsberichte im Finanzsektor.
  • 3. Mai 2024: Konsultation Veröffentlichung des Zusammenfassungsberichts der öffentlichen und gezielten Konsultationen zur Umsetzung der SFDR.
  • 14. September 2023: Konsultation Die Kommission startete zwei Konsultationen: Eine öffentliche und eine gezielte Konsultation zur Umsetzung der SFDR (Enddatum: 15. Dezember 2023).
  • 17. Februar 2023: Delegierte Verordnung Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/363 zur Änderung der technischen Regulierungsstandards in Bezug auf Informationen zu Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten (Gas und Kernenergie).
  • 25. Juli 2022: Delegierte Verordnung Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 mit technischen Standards zu Inhalt, Methode und Darstellung der Informationen.
  • 10. März 2021: Beginn der Anwendung Die Sustainable Finance Disclosure Regulation tritt in Kraft.
  • 25. Mai 2018: Legislativvorschlag Legislativvorschläge der Kommission zum nachhaltigen Finanzwesen.
  • 8. März 2018: Aktionsplan Nachhaltige Finanzierung Umsetzung des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums.

SFDR vs. EU-Taxonomie vs. CSRD: Wie sie zusammenwirken

SFDR, die EU-Taxonomie und die CSRD sind komplementäre Verordnungen, die darauf abzielen, Transparenz und Glaubwürdigkeit im nachhaltigen Finanzwesen und in der Unternehmensberichterstattung zu erhöhen. Obwohl jedes Rahmenwerk einen anderen Umfang und eine andere Zielgruppe hat, sind sie miteinander verknüpft: Nachhaltigkeitsdaten von Unternehmen, die unter der CSRD gemeldet und unter der EU-Taxonomie klassifiziert werden, fließen direkt in die von der SFDR geforderten Offenlegungen für Finanzmarktteilnehmer ein.


Was ist der Unterschied?

Die SFDR konzentriert sich darauf, wie Finanzprodukte und -institute Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen offenlegen. Die EU-Taxonomie definiert, was als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit gilt, und die CSRD regelt, wie Unternehmen Nachhaltigkeitsdaten berichten. Kurz gesagt: Die CSRD generiert standardisierte ESG-Daten, die EU-Taxonomie klassifiziert sie und die SFDR nutzt sie zur Information der Anleger.


Warum Ihr SFDR-Bericht von CSRD- und EU-Taxonomie-Daten abhängt

SFDR-Offenlegungen hängen stark von konsistenten, vergleichbaren Nachhaltigkeitsdaten der Unternehmen ab, in die investiert wird. Die CSRD bietet den standardisierten Berichtsrahmen für diese Daten, während die EU-Taxonomie bestimmt, ob Aktivitäten mit den EU-Nachhaltigkeitskriterien übereinstimmen. Ohne zuverlässige CSRD- und taxonomiekonforme Daten können Finanzinstitute die SFDR-Anforderungen nicht genau erfüllen, insbesondere bei Produkten gemäß Artikel 8 und 9.

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Auswirkungen für Nicht-Finanzunternehmen

Obwohl die SFDR primär Finanzmarktteilnehmer reguliert, erzeugt sie einen starken „Sickereffekt“ auf die Realwirtschaft. Da Banken, Versicherer und Investoren nun rechtlich verpflichtet sind, die Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Portfolios offenzulegen, sind Ihre ESG-Daten zu deren Geschäftsangelegenheit geworden. Folglich sind Ihre CSRD- und EU-Taxonomie-Berichte nicht mehr nur reine Compliance-Aufgaben – sie sind entscheidende Filter für den Zugang zu Kapital.

Indirekte Auswirkungen durch Banken, Kredite & Investitionen

Finanzinstitute stehen unter hohem Druck, die „Green Asset Ratio“ ihrer Bilanzen und die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionen zu melden. Infolgedessen schichten Banken und Investoren zunehmend Kapital von kohlenstoffintensiven oder sozial riskanten Unternehmen auf solche mit nachhaltigen Profilen um. Für Sie bedeutet das: Ihr Zugang zu Kapital ist nicht mehr nur eine Frage der Kreditwürdigkeit; Ihre „Nachhaltigkeitsleistung“ beeinflusst nun direkt Ihre Zinssätze, Ihre Bewertung und Ihre allgemeine Attraktivität für die globalen Kapitalmärkte.

ESG-Fragebögen in Finanzierungsanträgen

Die Zeiten einfacher Finanzprüfungen bei Kreditanträgen gehen zu Ende. Bei der Beantragung von Kreditlinien oder Projektfinanzierungen werden Nicht-Finanzunternehmen heute häufig mit umfassenden ESG-Fragebögen konfrontiert. Diese dienen den Kreditgebern dazu, ihre eigenen SFDR-Berichtspflichten zu erfüllen. Unternehmen, denen die Infrastruktur fehlt, um genaue ESG-Daten bereitzustellen, riskieren höhere Kreditkosten oder die Ablehnung durch erstklassige Finanzinstitute.


Druck zur Compliance in der Lieferkette

Die Reichweite der SFDR erstreckt sich bis in die gesamte Wertschöpfungskette. Große Konzerne prüfen zunehmend ihre Lieferanten, um sicherzustellen, dass keine versteckten ökologischen oder ethischen Risiken in ihren Scope-3-Emissionen lauern. Wenn Sie Lieferant für diese Global Player sind, wird von Ihnen zunehmend der Nachweis verlangt, dass Sie spezifische Nachhaltigkeitsstandards einhalten.

Herausforderungen und Chancen unter der SFDR

Die SFDR erfordert den Übergang von qualitativem „Storytelling“ zu quantitativem „Story-Proving“. Banken benötigen nun granulare Daten zu den Principal Adverse Impacts (PAIs) – von der Kohlenstoffintensität bis hin zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle.

Komplexität und sich entwickelnde Anforderungen

Die regulatorische Landschaft ist alles andere als statisch: Der Übergang zu „SFDR 2.0“ im Jahr 2026 führt strengere Produktkategorisierungen sowie vereinfachte, aber präzisere Berichtsvorlagen ein. Für Nicht-Finanzunternehmen liegt die Herausforderung im „Abkürzung-Dschungel“ sich überschneidender Rahmenwerke, bei denen SFDR-Anforderungen oft mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie in Einklang gebracht werden müssen. Compliance bedeutet hier, ein bewegliches Ziel zu treffen, da die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) die technischen Standards kontinuierlich verfeinern. Dies erfordert von Unternehmen eine agile Rechts- und Compliance-Funktion, die interpretieren kann, wie sich diese verschiebenden Regeln auf ihre spezifische Branche auswirken.


Datenerhebung als Hürde

Viele Unternehmen kämpfen mit „Datensilos“, in denen wichtige Informationen in inkompatiblen Formaten feststecken. Ohne einen zentralisierten, digitalen Ansatz für die Datenerhebung riskieren Unternehmen „Datenlücken“, die zu konservativen (und oft ungünstigen) ESG-Bewertungen durch Finanzinstitute führen können.

Die Chance: Vorreiter bei der ESG-Transparenz

Trotz der Belastung bietet die SFDR einen Wettbewerbsvorteil für „First Mover“. Unternehmen, die proaktiv hochwertige ESG-Offenlegungen umsetzen, können sich als risikoarme Partner positionieren. Diese Transparenz schafft einen „Vertrauensbonus“ bei Investoren, was oft zu niedrigeren Kapitalkosten führt. Indem Sie zum ESG-Führer statt zum bloßen Compliance-Folger werden, sichern Sie sich Ihren Platz in den Portfolios der weltweit stabilsten Fonds.

Häufig gestellte Fragen zur Sustainable Finance Disclosure Regulation

Was ist die SFDR?

Die SFDR ist eine EU-Verordnung, die Finanzmarktteilnehmer dazu verpflichtet, transparent zu machen, wie Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen bei ihren Anlageentscheidungen berücksichtigt werden. Ziel ist es, Greenwashing zu verhindern.

Was sind die Artikel 6, 8 und 9 der SFDR?

  • Artikel 6: Produkte, die Nachhaltigkeit nicht explizit bewerben.
  • Artikel 8: Produkte, die ökologische oder soziale Merkmale bewerben.
  • Artikel 9: Produkte, die eine nachhaltige Investition als ausdrückliches Ziel haben.

Was ist der Unterschied zwischen SFDR und EU-Taxonomie?

Die SFDR regelt, wie Nachhaltigkeit offengelegt wird, während die EU-Taxonomie definiert, was als nachhaltig gilt.


Wie erfülle ich die SFDR?

Organisationen müssen Nachhaltigkeitsrisiken identifizieren, deren Management offenlegen und relevante ESG-Daten (wie Emissionsdaten) melden.

Was ist ein Principal Adverse Impact (PAI) unter der SFDR?

PAIs sind die signifikantesten negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Umwelt und Gesellschaft, wie Treibhausgasemissionen oder Menschenrechtsfragen.

Gilt die SFDR für Unternehmen außerhalb der EU?

Primär gilt sie für EU-Finanzinstitute, aber Nicht-EU-Unternehmen sind oft indirekt betroffen, wenn sie Teil der Wertschöpfungskette eines EU-Investors sind.


Was passiert, wenn ich die SFDR nicht einhalte?

Die Nichteinhaltung kann zu behördlichen Untersuchungen, Reputationsschäden, dem Verlust des Anlegervertrauens und potenziellen Geldstrafen führen. Inkonsistente oder fehlende Nachhaltigkeitsdaten erhöhen zudem das Risiko von Greenwashing-Vorwürfen.

Compliance vereinfachen mit Carbmee

Die Erfüllung der SFDR-Anforderungen bedeutet das Sammeln und Berichten von Emissions- und Nachhaltigkeitsdaten über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg (Scope 1, 2 und 3). Carbmee EIS™ vereinfacht dies, indem es Produkt-, Standort- und Lieferantendaten in einem einzigen, prüffähigen Modell zusammenführt.

Von der Integration von ERP-Daten bis hin zu KI-gestützten Erkenntnissen identifiziert die Plattform Emissions-Hotspots, quantifiziert die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAIs) und generiert berichtsfertige Offenlegungen. Mit Carbmee wird SFDR-Compliance umsetzbar, transparent und in den Geschäftsalltag integriert – so verwandeln Sie Nachhaltigkeitsdaten in einen strategischen Vorteil.

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